AfD Sachsen: AWO vom Verfassungsschutz beobachten lassen!

AfD Sachsen: AWO vom Verfassungsschutz beobachten lassen!

dl_dok   Dresden, 10. Juli 2016

Die AfD Sachsen hat den Verfassungsschutz aufgefordert, die AWO wegen Verstoßes gegen das Grundgesetz zu beobachten. „Die Nichtbeschäftigungs- bzw. Kündigungsdrohung gegen AfD-Mitglieder verstößt eindeutig gegen Artikel 3 Abs. 3 GG, wonach niemand wegen seiner politischen Anschauungen benachteiligt werden darf“, erklärt Generalsekretär Uwe Wurlitzer. „Wenn jetzt eine karitative Organisation Menschen ausgrenzen will, die sich in einer demokratischen Partei engagieren und daneben als Steuerzahler die AWO unterstützen, erinnert das an die schlimmsten Zeiten der deutschen Geschichte.“

Wurlitzer kritisiert daneben die pauschalen, durch keinerlei programmatische Aussagen gedeckten Vorwürfe von Rechtsextremismus, Rassismus und Menschenverachtung. „Dann werden wohl auch in Fussballvereinen keine Grünen aufgenommen, da sie sich über den ruppigen Umgang mit dem Rasen beschweren könnten. Solcherart gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit lässt die AWO zu unseren kostenlosen Wahlhelfern werden, aber bedanken werden wir uns dafür nicht: wenn solche Positionspapiere Schule machen, sind wir in der demokratisch gewählten Diktatur angekommen.“

Für Rückfragen:
Dr. Thomas Hartung
stellv. Landesvorsitzender/Kommunikation
0178/5443426
thomas.hartung@afdsachsen.de

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