Danke *** Spendenknaller statt Silvesterböller! ***

Danke *** Spendenknaller statt Silvesterböller! ***

spende

Liebe Mitglieder und Förderer,

wir danken allen ganz herzlich, die unsere AfD in diesem Jahr durch ihr vielfältiges Engagement unterstützt haben, sei es durch das Verteilen der Faltblätter in Dresden, die Präsenz bei Infoständen, die politische Überzeugungsarbeit, bei Veranstaltungen, durch Spenden oder auf andere Art und Weise. Herzlichen Dank Ihnen allen!

Nun haben wir heute die Mitteilung erhalten, dass unser Kreisverband pünktlich zu Weihnachten noch ein großes Paket aus Erfurt erhält, gefüllt mit Ausgaben des Buchs "Islam", 2016 herausgegeben von der Thüringer AfD-Landtagsfraktion. Da wir wissen, dass dieses Buch in unseren Kreisen sehr begehrt ist, möchten wir jedem Spender sowie jedem Mitglied bzw. Unterstützer, der im Rahmen der Herbstoffensive an der Faltblattverteilaktion in Dresden teilgenommen hat, ein solches Buch als kleines Dankeschön zukommen lassen. Das Buch ist wohl aktueller denn je. Es wird Anfang Januar an die Genannten versendet.

Wir wünschen Ihnen besinnliche Weihnachtstage bei guter Gesundheit und beim Start in 2017 alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Jürgen Schulz
AfD-Kreisverband Dresden
Geschäftsstelle:

www.afd-dd.de

Sprechzeiten des Vorstandes im neuen Jahr wieder ab Di., 03.01.2016, 17-19 Uhr in der Geschäftsstelle.

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wg. SPENDEN:

Sofern Sie kurzfristig noch dazu beitragen möchten, dass die AfD im Jahr 2017 einen effektiven Bundestagswahlkampf organisieren und finanzieren kann, spenden Sie bitte möglichst bis zum 29.12.2016 direkt an den AfD - Kreisverband Dresden:

IBAN: DE86 8505 0300 0225 7351 13
BIC: OSDDDE81XXX (Ostsächsische Sparkasse Dresden)

Geben Sie bei Verwendungszweck "Spende" sowie Ihren Namen und Ihre Adresse mit an.
Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien sind steuerlich begünstigt.

Hinweis:

Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien werden – zusätzlich zum normalen Abzug von Zuwendungen nach § 10 b EStG – in zwei Schritten steuerlich berücksichtigt:

Zuerst werden Zuwendungen bis zu € 1.650,00/ € 3.300,00 (Alleinstehende/Verheiratete) zur Hälfte direkt von der Steuerschuld abgezogen (§ 34 g Satz 2 EStG). Die Steuerersparnis ist maximal € 825/€ 1.650,00.

Zuwendungen über € 1.650,00/ € 3.300,00 hinaus sind bis zu weiteren € 1.650,00/ € 3.300,00 als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 b Abs. 2 EStG), auch wenn der Spendenhöchstbetrag bereits überschritten ist.

Somit sind Zuwendungen an politische Parteien bis zur Höhe von insgesamt
€ 3.300,00/ € 6.600,00 (Alleinstehende/Verheiratete) steuerbegünstigt.

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