Siegbert Droese: Erste kleine AfD-Anfrage im Bundestag

Siegbert Droese: Erste kleine AfD-Anfrage im Bundestag

Siegbert Droese: Erste kleine AfD-Anfrage im Bundestag

 

Deutscher Bundestag / Drucksache / 19. Wahlperiode

Die Unabhängigkeit von Katalonien als europäisches Problem

Kleine Anfrage des Abgeordneten Siegbert Droese und der AfD-Fraktion

Unabhängigkeitsbestrebungen von Nationen, Völkern und Regionen sind ein grundlegendes Merkmal der europäischen Geschichte in den letzten Jahrhunderten. Auch in Katalonien existieren solche Bestrebungen seit über 300 Jahren.

Die Alternative für Deutschland steht hier mit ihrem Parteiprogramm für die Freiheit der europäischen Nationen von fremder Bevormundung und für die Vielfalt nationaler und regionaler kultureller Traditionen.

Am 1.10.2017 haben sich ca. 90% der Wähler in Katalonien für die Unabhängigkeit von Katalonien ausgesprochen; die Wahlbeteiligung lag bei 42%. Die Wahlvorbereitungen und die Wahlen wurden massiv vom spanischen Staat behindert und zum Teil verhindert. Die Regierung in Madrid verhaftete führende Mitglieder der katalanischen Sicherheitsorgane und Wahlhelfer. Bürgermeistern, die Wahlurnen in Rathäusern oder Schulen aufstellen wollten, wurde mit Gefängnis gedroht. Es wurden Versammlungsverbote ausgesprochen, es erfolgte ein Eingriff in den Postverkehr, das Internet wurde teilweise blockiert. Es gab Razzien und Verhaftungen vor der Wahl und am Wahltag. Am Wahltag kam es zu Zusammenstößen von Wählern und Sicherheitskräften aus Madrid. Nach Schätzungen von Beobachtern kam es zu etwa 900 Verletzten. Begründet wurden alle repressiven Maßnahmen aus Madrid mit der Verfassung von 1978 und dem Grundsatz der Unauflöslichkeit der spanischen Nation.

Nach der Unabhängigkeitserklärung im katalanischen Parlament in Barcelona wurde Art. 155 der spanischen Verfassung in Kraft gesetzt. Seitdem steht Katalonien de facto unter Zwangsverwaltung, und es herrscht eine Art politischer Ausnahmezustand. Der abgesetzte katalanische Ministerpräsident Puigdemont ist nach Brüssel geflohen, ihn und seine Minister erwarten bis zu 30 Jahre Haft wegen „Rebellion“. Madrid nennt die Volksabstimmung und die Unabhängigkeitserklärung illegal und verfassungsfeindlich.

Die aktuelle Krise in Spanien bzw. Katalonien ist nach unserer Meinung nicht nur ein innerspanisches, sondern auch ein europäisches Problem. Wir kritisieren deshalb die Auffassung derjenigen, die in der Katalonien-Krise ausschließlich ein Problem Spaniens sehen. Gleichzeitig kritisieren wir die Auffassung derjenigen, die sich pauschal auf die Seite der spanischen Zentralregierung in Madrid stellen, ohne die Belange Kataloniens und den demokratischen Willen eines großen Teils der Katalanen zu beachten. Wir betrachten Art. 20 des deutschen Grundgesetzes „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ auch für Spanien anwendbar.

Die Alternative für Deutschland sieht hier ein Demokratie-Defizit in der Europäischen Union, wenn Formen der direkten Demokratie nicht gewürdigt werden und Aufrufe der demokratisch gewählten katalanischen Regionalregierung zum Dialog und zur Vermittlung seitens der EU abgelehnt werden.

Die Alternative für Deutschland sieht hier auch ein Problem darin, wenn die deutsche Bundesregierung diese EU-Strategie übernimmt. (Eine analoge Reaktion erfolgte nach dem Verbot der baskischen Partei „Herri Batasuna“ 2003 durch die Regierung in Madrid.) Die Frage einer Unabhängigkeit von Katalonien muss aus unserer Sicht auch im europäischen Rahmen gelöst werden, zumal auch andere Regionen in Europa, wie z.B. in Italien oder Belgien, nach Unabhängigkeit streben.

Es muss ernsthaft darüber diskutiert werden, wie der Katalonien-Konflikt friedlich und mit demokratischen Mitteln gelöst wird. Die AfD hat hier große Zweifel, ob eine Zwangsverwaltung der Region Katalonien durch Madrid und die Inhaftierung von demokratisch gewählten Volksvertretern der richtige Weg ist. Ebenso muss darüber diskutiert werden, dass man auch Verfassungen ändern muss, wenn sich die Bedingungen ändern bzw. die Menschen andere Bedingungen anstreben. Dies gilt auch für Deutschland.

Die Alternative für Deutschland wird weiter für ein Europa der Vaterländer und der Regionen eintreten und gegen die Schaffung eines zentralistischen Bundestaates in Europa.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie definiert die Bundesregierung das Selbstbestimmungsrecht der Völker entsprechend der UN-Charta im europäischen Kontext?

2. Wo sieht die Bundesregierung in Zukunft Möglichkeiten eines Ausbaus der direkten Demokratie in Deutschland, etwa durch Volksentscheide im nationalen Maßstab oder bei der Direktwahl des Bundespräsidenten? Ist hier die Schweiz mit ihrer direkten Demokratie kein Beispiel für eine sehr gut funktionierende Demokratie?

3. Plant die Bundesregierung, im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union und in der Konferenz der Europa-Ausschüsse (COSAC) aktiv an einer Lösung der Katalonien-Krise mitzuarbeiten?

4. Sieht die Bundesregierung einen völkerrechtlichen Unterschied zwischen den (früheren) Unabhängigkeitsbestrebungen in Slowenien, Kroatien, Montenegro und dem Kosovo und (heutigen) Unabhängigkeitsbestrebungen in Katalonien, Norditalien und Schottland?

5. Warum wurden von der damaligen Bundesregierung im Zuge des Jugoslawienkriegs in den 90-er Jahren die nach Unabhängigkeit strebenden Teilrepubliken Slowenien und Kroatien als unabhängige Staaten einseitig anerkannt, während eine Anerkennung der nach Unabhängigkeit strebenden Teilrepublik Katalonien als unabhängiger Staat kategorisch abgelehnt wird?

6. Wo sieht die Bundesregierung einen völkerrechtlichen Unterschied in der Wertigkeit der heutigen spanischen Verfassung von 1978 und der damaligen Verfassung von Jugoslawien? Bewertet die Bundesregierung die damalige Einheit und territoriale Integrität Jugoslawiens anders als die heutige Einheit und territoriale Integrität Spaniens?

7. Mit welchen politischen und juristischen Begriffen bewertet die Bundesregierung die Volksabstimmung in Katalonien zur Unabhängigkeit vom 1.10.2017?

8. Wie erklärt die Bundesregierung eine frühere aktive Unterstützung etwa der baltischen Nationen für Unabhängigkeit von Rußland/von der Sowjetunion, während Nationen in Westeuropa wie die Katalanen nicht unterstützt werden? Existiert für die Bundesregierung eine „katalanische Nation“?

9. Warum gibt es keine juristische Stellungnahme der Bundesregierung zum Vorwurf der „Rebellion“ durch die Regierung in Madrid?

10. Wie sieht die Bundesregierung die massiven Übergriffe von Polizeieinheiten und Sicherheitsorganen der spanischen Zentralregierung mit Hunderten Verletzten im Rahmen der Volksabstimmung in Katalonien zur Unabhängigkeit vom 1.10.2017?

11. Wie steht die Bundesregierung juristisch zur Zwangsverwaltung Kataloniens entsprechend §155 der spanischen Verfassung im europäischen Kontext?

12. Warum engagiert sich die Bundesregierung aktiv bei der Freilassung politischer Gefangener, z.B. in der Türkei, nicht aber bei der Freilassung von demokratisch gewählten Politikern in Spanien?

13. Warum bietet sich die Bundesregierung nicht als Vermittler im Katalonienkonflikt an angesichts der Tatsache, dass Deutschland in vielen Ländern Europas und außerhalb erfolgreich als Vermittler tätig ist und war (u.a. Ukraine, Libanon, Irak)?

14. Unterstützt die Bundesregierung die Forderung, Wahlbeobachter der EU zu den Wahlen in Katalonien am 21.12.2017 zu entsenden?

15. Würde die Bundesregierung eine friedliche Trennung Kataloniens von Spanien anerkennen, so wie sie die friedliche Trennung von Tschechien und der Slowakei anerkannt hat?

Siegbert Droese und Fraktion
Berlin, den 10. November 2017

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