Von Karla Lehmann
Der anhaltenden illegalen Zuwanderung bietet kein Kompromiß Einhalt. Es wäre ja auch höchst verwunderlich, wenn die Hütte brennt, zeitaufwendige Lösch-Kompromisse auszuhandeln, dann ist sie nämlich inzwischen ein Raub des Feuers geworden.
Einen Ansatz, die Zuwanderung zu begrenzen, legte der Innenminister mit seinem ‚Masterplan Migration‘ vor. Die verordnete strikte Geheimhaltung bis auf einen Punkt verwunderte, insbesondere wegen der lautstarken Übereinstimmungsbekundungen zu allen anderen, bis vor kurzem unbekannten 62 Punkten! Die Vermutung, dass dahinter mehr stecken muß, was man nicht vorschnell preisgeben wollte bzw. was der Kanzlerin nicht genehm war, wurde durch den verbissenen Kampf zwischen Kanzlerin und Innenminister bestärkt. Der Ausweg wurde der Öffentlichkeit am 2.7.2018 präsentiert: ein auf 3 Punkte reduzierter CDU/CSU-Asylkompromiß und die Offenlegung des Masterplans. Als Sieger gingen aus dem Gefecht hervor: der bayerische CSU-Vorsitzende, der sich durchsetzte und die Erwartung hegt, dass sich dadurch die Chancen der CSU bei der Landtagswahl im Oktober 2018 durch Abfischen eines Teils der AfD-Wählerschaft entscheidend verbessern und die Kanzlerin, die uns in gelernter DDR-Manier ihre verfehlte Asylpolitik und die aktuelle politische Kehrtwende nunmehr als Positivum verkauft. Nach jahrelang andauerndem Erkenntnisprozeß rang sie sich letztlich durch, den Terminus ‚illegale Zuwanderung‘ zu benutzen und die Lösung der Migrationsproblematik als Schicksalsfrage Europas zu akzeptieren.
Der CDU/CSU-Asylkompromiß vom 2.7. fokussierte auf die Durchsetzung geltenden Rechts, nämlich des Dublinverfahrens, eigentlich nichts Neues! Die dafür vorgesehenen Transitzentren oder Transferzentren zur Abklärung der Zurückweisung in die zuständigen Länder nach Abstimmung mit diesen (!) lösten eine Welle emotionaler Abwehr und Unverständnis bei den Verfechtern der unkontrollierten Einwanderung aus.
Präzisere Informationen sind im Masterplan zu finden. Die darin enthaltenen Binnengrenzkontrollen nach Schenger Grenzkodex sollten lediglich bis nach der Landtagswahl in Bayern gelten, bis November 2018 (s. Maßnahme 27) – Beweis für die wahlkampftaktische Anlage des Masterplans! Obwohl nur an drei (von 90!) Grenzpunkten damit eine vorübergehende Begrenzung der Zuwanderung nach Deutschland durchgesetzt worden wäre, bedeutete dies ein erstes, zaghaftes Schrittchen der CRegierungspolitiker, nachgeordnet denen der PEGIDA- und AfD-Initiatoren und Vorkämpfer, in die richtige Richtung.
Der anscheinend nunmehr ad acta gelegte 63 Punkte umfassende Masterplan enthielt eine Sammlung längst überfälliger, prinzipiell nicht neuer Vorschläge (Verringerung der Fluchtursachen, Verstärkung von Entwicklungshilfe und Aufklärung, Stabilisierung und Unterstützung der Transitländer inkl. Einrichtung ‚sicherer Orte‘ z. Bsp. in Nordafrika und der Sahel-Region, Sicherung der EU-Außengrenzen und Entwicklung von Hot Spots, vorübergehende Binnengrenzkontrollen, Optimierung der Asylverfahren in Ankerzentren inkl. Altersfeststellung, Versorgung mit Sachleistungen anstelle Geldleistungen und Ausreisepflicht nach Ablehnung und Wegfall der Schutzberechtigung sowie von Straftätern und Gefährdern inkl. Rückübernahme, Sanktionierungsmaßnahmen inkl. Aufnahme einer gemeinwohlorientierten Tätigkeit sowie Integrationsverbesserungen).
Die Unterstützung von freiwilliger Rückkehr (Maßnahme 56) konterkariert die gesamte ‚Asyl-und Schutzbedürftigkeit‘ und legt des Pudels Kern offen!
Die Forderung nach ‚legaler Zuwanderung‘ mittels eines ‚Fachkräftezuwanderungsgesetzes‘ (Maßnahme 43) ist überflüssig, weil es diese Möglichkeit in Gestalt der seit 1.8.2012 eingeführten ‚blue card‘ bereits gibt. Auf Grund seiner dichten Bevölkerungsstruktur sind die Gegebenheiten Deutschlands keineswegs die eines Einwanderungslandes, wie die in Kanada oder Australien. Die Umdeklaration von Deutschland in ein ‚Einwanderungsland‘ mit all seinen gravierenden Konsequenzen – Änderung der Bevölkerungsstruktur, der Kultur, des Sozialstaates etc. – bedürfte zwingend der vorherigen Befragung und Zustimmung des deutschen Volkes und kann auf keinen Fall autoritär verordnet werden!
Zur geforderten Verstärkung der Entwicklungshilfe sollte Folgendes bedacht werden: Die von Deutschland geleistete Entwicklungshilfe ist von 0,26 (ODA-Quote, Maß für öffentliche Entwicklungsleistungen) im Jahr 1998 sprunghaft auf 0,7 (auf ca. 270%) im Jahre 2016 emporgeschnellt. 2017 ist Deutschland mit 21,895 Mrd. € der zweitgrößte Geldgeber weltweit. Für den gleichen Zeitraum ergibt sich ein nahezu deckungsgleiches Bild der Netto-Zuwanderung nach Deutschland (von 100 auf 215% bei gleichzeitiger Erhöhung der Asylantragstellung von 23,7 auf 57%! Quelle: Das Bundesamt in Zahlen 2016). Man könnte zu dem gewagten Schluß kommen, dass die Erhöhung der Entwicklungshilfeausgaben die Zuwanderungsflutung angeheizt hat! Was bringt dann eine weitere Erhöhung? Wer schon mal in Afrika war, weiß, dass die Korruption dort als sehr hoch betrachtet wird. Eine finanzielle Unterstützung der Regierungen kommt deshalb häufig nicht dort an, wo sie dringend benötigt wird. Also muß man sich hierzu noch andere Maßnahmen einfallen lassen. Im Übrigen toppen die direkten Überweisungen der in Deutschland lebenden Migranten an ihre Angehörigen mit ca. 18 Milliarden € im Jahr 2016 (AFP 30.6.2018) nahezu die Beträge der offiziellen Entwicklungshilfe – der geduldige und unbedarfte deutsche Steuerzahler trägt diese Last doppelt!
Weder im Masterplan, noch in den Asyl-Kompromissen wurden Asylgesetzlichkeit, Eindämmung von Asyl-Lobbyismus und Einspruchsmöglichkeiten angesprochen, die unbedingt und schnellstens auf den Prüfstand müssen, damit die Zahl der illegalen Zuwanderer entscheidend reduziert werden kann zugunsten individuell Schutzbedürftiger. Die derzeitigen Bestimmungen lassen es zu, dass Asylberechtigte zum Urlaub in ihr Heimatland reisen, was sie ja eigentlich wegen unerträglicher Verfolgung etc. verlassen haben! Bei Bleibeberechtigten wird versucht, die Rückkehr finanziell zu stimulieren!? Hinzukommt, dass Nichtverfolgte aus den Herkunftsländern eine Einreise zu den in der BRD befindlichen Verwandten erhalten. Es gibt keine Bestimmungen zur Rückweisung asylsuchender Rebellen – das sind nur vier Gründe, die dafür sprechen, die Asylgesetze zu entschlacken und zu präzisieren. Die Versendung unselbstständiger Kinder (UMAS) in eine unbekannte Ferne erfüllt nach deutschem Familien-Recht den Tatbestand der Kindeswohlgefährdung und wird in Deutschland entsprechend geahndet (Straftat n. § 225 StGB). Diese Kinder sollten deshalb ihren Eltern ohne ‚Wenn und Aber‘ unverzüglich rücküberstellt werden oder will sich die Bundesrepublik der Kindeswohlgefährdung schuldig machen?
Die meisten der vorgeschlagenen Maßnahmen des Innenministers wie auch die Durchsetzung des Asylkompromisses vom 2.7.2018 hingen von weiteren Faktoren oder Verhandlungen ab. Obwohl V. Orban und Bundeskanzler Kurz am 5.7.2018 keine Zugeständnisse bezüglich der Rücknahme von Asylbewerbern, die bereits einen Antrag in einem anderen EU-Land gestellt haben, machten, könnte die seitens Kurz geäußerte Schließung der Mittelmeerfluchtroute eine grundlegende Wende in der Zuwanderungsproblematik nach dem Motto ‚Festung Europa‘ einläuten – ein Hoffnungsschimmer!
Dieser wurde durch die SPD am Abend des 5.7.2018 endgültig annulliert. Mit grinsender Genugtuung und Häme präsentierte Ätschi-Bätschi das dürftige Ergebnis des GroKo-Kompromisses nach nur kurzer Beratung (war man sich zwischen CDU und SPD vielleicht schon vorher einig?): Asylverfahrensbeschleunigung (anscheinend nur für Personen, die bereits einen Asylantrag in einem anderen Land gestellt haben?), Rückweisung von bereits abgewiesenen Asylantragsstellern an der deutschen Grenze (betrifft eine äußerst geringe Anzahl), Ablehnung von Transitzentren und Forderung nach einem Einwanderungsgesetz noch in diesem Jahr. Damit ist die wünschenswerte Begrenzung der Zuwanderung vom Tisch; der gesetzliche Brückenbau sichert die kalkulierte Zunahme. Die in den Masterplan gesetzten Erwartungen mutierten zur Nichtigkeit.
? Dr. Karla Lehmann ist Mitglied des AfD-Kreisverbands Dresden.