Information über Rechtslage PEGIDA-Beschluss im Konvent

Information über Rechtslage PEGIDA-Beschluss im Konvent

Information über Rechtslage PEGIDA-Beschluss im Konvent

Der Landesvorsitzende der AfD-Sachsen Jörg Urban spricht am 5. März 2018 auf einer PEGIDA-Kundgebung auf dem Neumarkt an der Frauenkirche Dresden

Liebe Mitglieder und Förderer der Alternative für Deutschland,

am vergangenen Wochenende kam es in verschiedenen Presseveröffentlichungen zu einer fehlerhaften Interpretation des vom Konvent der Alternative für Deutschland am 3. März 2018 gefassten Beschlusses. Entgegen manchen anderslautenden Meldungen wurde allerdings weder eine "Kooperation" mit dem PEGIDA Förderverein e.V. beschlossen noch fand ein irgendwie gearteter "Schulterschluß" statt. Der Konventsbeschluss stellte lediglich die seit August 2016 bestehende Sachlage klar.

Weil die damit verbundenen Pressemeldungen aber zu mehr oder weniger lebhaften Diskussionen in unserer Partei geführt haben, wollen wir Sie auf diesem Weg über die derzeitige Rechts- bzw. Beschlusslage informieren, die sich tatsächlich nur in einem Punkt geändert hat und wie folgt zusammenfassen lässt:

AfD-Mitglieder können auf Veranstaltungen der PEGIDA Dresden auftreten bzw. reden, sofern sie dabei keine AfD-Symbole verwenden.

Redeauftritte von PEGIDA-Vertretern bzw. PEGIDA-Symbolik auf AfD-Veranstaltungen sind weiterhin nicht zulässig.

Redeauftritte von AfD-Mitgliedern auf allen sonstigen -GIDA-Veranstaltungen und Redeauftritte von Vertretern sonstiger -GIDA-Initiativen sind ebenfalls weiterhin nicht erlaubt.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Meuthen und Alexander Gauland
Ihre Bundessprecher der Alternative für Deutschland

PS.: Bei Interesse können Sie den Wortlaut der damit im Zusammenhang stehenden Beschlüsse von Konvent und Bundesvorstand in unserem Online-Mitgliedermagazin "AfD Kompakt" nachlesen.

REDE des AfD-Landesvorsitzenden Jörg Urban am 5. März 2018 – PEGIDA live vom Neumarkt an der Frauenkirche Dresden –

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