Anhörung zu Antennengemeinschaften verweigert

Anhörung zu Antennengemeinschaften verweigert

Anhörung zu Antennengemeinschaften verweigert

Von Jens Maier, MdB

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 12. Dezember mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der Grünen, Linken und der FDP einen Antrag der AfD zur Befreiung von Antennengemeinschaften von der GEMA-Vergütungspflicht zurückgewiesen. Aktuell sind tausende Bürger als Mitglieder von Antennengemeinschaften vor allem in Sachsen und Thüringen von Nachzahlungen für Lizenzen betroffen, die für die Kabelweiterleitung von Fernsehprogrammen erhoben werden. Die AfD hatte beantragt, dazu im Bundestag eine Sachverständigen-Anhörung durchzuführen, um bei den Abgeordneten und in der Öffentlichkeit das Problembewusstsein zu schärfen. Das haben die übrigen Parteien nun verhindert.

Der Dresdner Bundestagsabgeordnete Jens Maier, AfD, meint dazu: „Schon zu DDR-Zeiten haben sich Bürger vor allem in Sachsen und Thüringen zu Antennengemeinschaften zusammengeschlossen, um Westfernsehen empfangen zu können. Nach der Wiedervereinigung haben die Gemeinschaften jahrzehntelang unbeanstandet funktioniert, bis die GEMA auf den Plan getreten ist und wegen Nutzung von Urheberrechten Lizenzen verlangt. Für die Vergangenheit wurden z.T. horrende Nachzahlungen erhoben, die die Antennengemeinschaften in die Pleite stürzen würden. Wir wollen die Bundesregierung auffordern, auf europäischer Ebene für eine Änderung des Urheberrechts einzutreten. Es ist bedauerlich, dass bei den Abgeordneten der etablierten Parteien offenbar kein Bewusstsein für diese bundesweit relevante Problemlage vorhanden ist. Insbesondere tausenden Menschen in Mitteldeutschland wird durch die Ablehnung des AfD-Antrages geschadet.“

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