Jens Maier: Behauptung zur Abschaffung des §130 ist Fake News

Jens Maier: Behauptung zur Abschaffung des §130 ist Fake News

Jens Maier: Behauptung zur Abschaffung des §130 ist Fake News

 

Erklärung und Richtigstellung zum Gesetzesänderungsentwurf der AfD

Die von der Presse verbreitete Behauptung, die AfD-Fraktion im Bundestag plane einen Entwurf zur Abschaffung des §130 StGB (Volksverhetzung) ist unrichtig und als Fake News zu bezeichnen.

Der von mir initiierte Gesetzesänderungsentwurf sieht keinerlei (!) Aufweichung oder Abschaffung einer bisher bestehenden Strafbarkeit gemäß dem Volksverhetzungsparagraphen vor. Mein Anliegen ist es vielmehr, auch solche volksverhetzenden Handlungen unter Strafe zu stellen, die sich gegen das deutsche Volk als solches richten. Ziel des § 130 StGB ist es, den öffentlichen Frieden zu schützen. Der öffentliche Frieden wird aber ebenso verletzt, wenn ein Angehöriger einer Bevölkerungsminderheit gegen die Bevölkerungsmehrheit hetzt wie wenn ein Angehöriger einer Bevölkerungsmehrheit gegen eine Bevölkerungsminderheit hetzt. So besteht kein Grund, die Hetze gegen Deutsche ("Köterrasse") zu privilegieren.

Im Wesentlichen wird der Antrag so ausgearbeitet sein, dass es inhaltlich keine stichhaltigen Argumente gegen meinen Vorstoß geben kann. Es darf daher darauf gewartet werden, welche Hilfskonstruktionen und unsachlichen Pauschalisierungen die Fraktionen der Altparteien bemühen werden, um eine entsprechende Gesetzesänderung zu verhindern. Seien Sie gespannt.

Ihr Jens Maier

? Hier die Fake News: Tag24

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