Foto: Screenshot aus einer Videobotschaft von Angela Merkel, 9. Mai 2018
Von Karsten U. Teubner
„Ich möchte, daß EU-Recht Vorrang hat vor nationalem Recht.“ spricht Frau Bundeskanzlerin Merkel am 10.06.2018 vor Millionen Fernsehzuschauern in die Kameras im Rahmen einer gratis-öffentlich-rechtlichen Propagandasendung.
Man muß der Frau dennoch dankbar sein für die seltene Klarheit dieses Satzes. Tatsächlich hat sie mit wenigen Worten überraschend deutlich zum Ausdruck gebracht, wie bedeutungslos die bisherige Form von Demokratie in unserem Land geworden ist.
Rufen wir uns zunächst in Erinnerung, was Demokratie eigentlich bedeutet!
Demokratie ist eine Herrschaftsform, in der Macht und Regierung vom Staatsvolk ausgehen. Die Regierungen gehen also typischerweise durch politische Wahlen aus dem Volk hervor. Was sind die Aufgaben von Parlament und Regierung? Wir haben in Deutschland die Sondersituation, daß wir nicht nur auf Bundesebene sondern auch auf Landesebene gewählte Parlamente haben, die Gesetze verabschieden.
Das besondere Recht dieser Parlamente ist eben die Gesetzgebung, wovon sie leider viel zu sehr Gebrauch machen, denn der deutsche Bürger erstickt bereits heute unter einem bürokratischen Monstrum aus Gesetzen und Regelungen. Dennoch finden wir hier das Grundprinzip der Demokratie, daß sich ein Volk im Rahmen eines gewissen Konsens Regeln für den Umgang nach innen und außen gibt. Durch die Wahlen hat das Volk theoretisch einen maßgeblichen Einfluß auf das geltende Recht eines Landes.
Nun stellt sich diese Frau vor die Kameras und erklärt ihrem Volk so ganz nebenbei, daß hier in Deutschland nicht unser Recht, sondern das s.g. „europäische Recht“ Vorrang haben soll.
Dabei wissen wir, daß dieses bürokratische Monstrum EU nichts, aber auch rein gar nichts mit Demokratie zu tun hat. Merkel hat in einem Atemzug sowohl die Demokratie als auch die staatliche Souveränität aufgegeben und solchen Gestalten, wie z.B. Junker und Tusk die Macht über Recht und Gesetz angedient.
Man sieht das ganze Dilemma sehr deutlich am G7-Gipfel, wo es ein souveräner Präsident wie Donald J. Trump kaum noch für notwendig erachtet, mit europäischen Staatenlenkern zu reden, die nur in Begleitung ihrer EU-Aufpasser anreisen dürfen. Wladimir W. Putin spricht in diesem Zusammenhang sehr treffend von „kreativen Gelaber“.
Ich habe mit Merkels Aussage auch ein kleines Problem: Konnte ich bisher gelegentlich vom „Merkel-Regime“ schreiben, so ist das jetzt falsch. Richtig müßte es jetzt heißen: „EU-Regime“, denn Merkel hat ja das gesetzgebende Recht praktisch abgegeben.
So kommt es, liebe Leser, daß bereits heute „europäisches Recht“ über die Vergabe von Buslinien-Konzessionen im Erzgebirge entscheidet, daß wir einen Irrsinn wie die „Datenschutz Grundverordnung“ haben, und wir jeden illegalen Eindringling über unsere Grenzen gehen lassen.
Was ist die Konsequenz?
Die Konsequenz ist, daß wir uns den ganzen Zirkus mit der parlamentarischen Parteiendemokratie schenken können. Es braucht keinen Bundestag, keinen Landtag, keinen Kreistag mehr, denn die EU sorgt in ihrer ganzen monströsen Pracht dafür, daß wir mit Gesetzen, Regeln und Verordnungen überschüttet werden. Heerscharen von überbezahlten Eurokraten sind damit beschäftigt, uns in eine homogene Masse gleichgestellter, gleichgeschalteter und gleichgemachter bürokratischer Gutmenschen umzuformen.
Wenn EU-Recht Vorrang hat, dann braucht es am Ende auch keine deutschen Gerichte mehr, denn jeder, der mit einem Urteil nicht zufrieden ist, kann sich auf EU-Recht berufen.
Es bleibt die brennende Frage; wozu sollte ich nochmals irgendein Parlament wählen, wenn sich seine gesetzgeberische Kompetenz nur noch auf die Umsetzung von EU-Recht beschränkt?!
Die Demokratie ist faktisch abgeschafft, und Merkel hat es verkündet.
? Karsten U. Teubner war AfD-Bundestagsdirektkandidat im WK Erzgebirge I.
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K O M M E N T A R
Es geht immer um Begrenzung der Macht
Zum Dreisäulenmodell der Demokratie
Von Reinhard Günzel
Das Zusammenleben in einer Gemeinschaft erfordert Regeln und die Art und Weise, wie diese Regeln gesetzt werden, bleibt nicht ohne Einfluß auf Charakter und Zielrichtung der Regelungen, sie bestimmt auch in hohem Maße, die Art und Weise des Zusammenlebens.
Milliarden Menschen auf dieser Erde folgen Regeln, die der Erzengel Gabriel dem Propheten als letzte göttliche Äußerung diktiert hat.
Im europäischen Kulturkreis haben wir die parlamentarische Demokratie zur Regelung des Zusammenlebens entwickelt.
Der einzige Daseinszweck der parlamentarischen Demokratie ist es, das Zusammenleben so zu gestalten, daß die Bürger eines Gemeinwesens vor willkürlichen, ihre Belange betreffenden Entscheidungen sowohl seitens ihrer Mitmenschen, als auch insbesondere vor denen der Herrschenden geschützt sind. Kein Mensch darf den willkürlichen Entscheidungen anderer Menschen ausgeliefert sein, alle stehen einzig unter dem Gesetz, das für jedermann, auch für die Kanzlerin in gleichem Maße verbindlich ist.
Es geht in einer funktionierenden parlamentarischen Demokratie also immer um Begrenzung der Macht und die Verhinderung einer Willkürherrschaft, die ja gewöhnlich in der Diktatur mündet.
Hier hat sich das Dreisäulenmodell, obwohl keinesfalls perfekt, weitgehend bewährt:
Anders als im Beitrag des sehr geschätzten Kollegen Teubner ausgeführt ist die Gesetzgebung die wichtigste Aufgabe des Parlaments als einer der Säulen. Hier und nur hier können Gesetzesvorlagen eingebracht, in den Ausschüssen diskutiert und im Plenum beschlossen werden, die dann im Staatsgebiet allgemeinverbindlich werden.
Die zweite Säule, die Regierung, sorgt in der Theorie lediglich für die Umsetzung der Gesetze, regelt über Verordnungen, die auf erlassenen Gesetzen beruhen, das Alltagsgeschehen. Nun ist Herrschen nicht immer einfach, der Bürger oft sperrig. Die Regierung macht daher von ihrem Vorschlagsrecht zu Gesetzesvorlagen, die sie in das Parlament einbringt, regen Gebrauch. Diese Vorlagen zeichnen sich immer dadurch aus, daß dem Bürger durch die Gesetze ziemlich genaue und einengende Vorschriften gemacht werden, während den Behörden größtmöglicher Ermessensspielraum (Beispiel Asylmißbrauch) eingeräumt wird. Da die Regierungsmitglieder gleichzeitig in den Parlamenten sitzen, die von der jeweils regierenden Koalition dominiert werden, bekommen sie praktisch alle Vorhaben ungehindert durch die Parlamente, vergangenes Jahr sehr gut mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz demonstriert oder jetzt zur Parteienfinanzierung. Vorhaben der Opposition versanden in den Ausschüssen. In der Folge entsteht eine auf die Bedürfnisse der Behörden und nicht der Bürger ausgerichtete Gesetzesflut, politisch-ideologisch auf die jeweils regierende Koalition zugeschnitten. Der Bürger fühlt sich entfremdet, gegängelt und schikaniert.
Wer diesen Krebsschaden beseitigen will, der muß die Rolle des Parlaments stärken, in einem ersten Schritt, wie in unserem Parteiprogramm gefordert, die Trennung von Amt und Mandat durchsetzen. Regierungsmitglieder, allen voran die Kanzlerin, hätten dann im Bundestag nichts mehr verloren, allenfalls bei Anhörungen, könnten nicht mehr über ihre eigenen Gesetzesvorlagen abstimmen.
Der Justiz als dritter Säule fällt die Aufgabe zu, die Übereinstimmung erlassener Gesetze mit der Verfassung zu prüfen und die Bindung jedermanns, auch der Regierungsmitglieder, an die geltenden Gesetze zu kontrollieren. Soll dies funktionieren, müssen Richter definitiv unparteiisch sein. Leider werden auch in Deutschland die wichtigsten Richterämter nach Parteienproporz besetzt. Das führt, mit entsprechenden Folgen für Entscheide der Richterschaft, dazu, daß beispielsweise gegenwärtig weit mehr der obersten Richter ein SPD-Parteibuch besitzen, als diese Nochregierungspartei Wähler mobilisieren kann.
? Dr. Reinhard Günzel ist Vorsitzender des AfD-Kreisverbands Dresden.