Herr Juncker und der Ur-Auftrag der EU
Von Joachim M. Keiler
Liebe EU-Interessierte, in der Blackbox des übrigens sehr empfehlenswerten Printmagazins „Tichys Einblick“ aus dem August 2017 findet sich folgender Hinweis:
Also sprach Trunker Juncker: „Wer Andersfarbige oder Andersgläubige nicht aufnehmen will, kommt aus einer Vorstellungswelt, die ich nicht für kompatibel halte mit dem Ur-Auftrag der EU.“
Haben Sie schon mal von einem Ur-Auftrag der EU gehört? Entweder hat Juncker den Beipackzettel seiner Medikamente (nie mit Alkohol einnehmen!) nicht gelesen – oder wir das Kleingedruckte nicht in den EU-Verträgen. Lesen wir also das „Kleingdruckte“:
„Artikel 4 III EG-Vertrag: Diese Tätigkeiten der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft setzt die Einhaltung der folgenden richtungsweisenden Grundsätze voraus: stabile Preise, gesunde öffentliche Finanzen und monetäre Rahmenbedingungen sowie eine dauerhaft finanzierbare Zahlungsbilanz.“
Da Trunker Juncker oder Junker Buncker wohl von der Aufnahme andersfarbiger Schatzsucher in der EU sprach, scheint er der Annahme zu sein, daß deren Aufnahme für gesunde öffentliche Finanzen und dauerhaft ausgeglichene Zahlungsbilanzen in den Mitgliedsstaaten sorgt. Dieses unterstellt wären Italien und Griechenland auch ohne deutsches oder europäisches Geld gerettet, denn an ankommenden Andersfarbigen gebricht es diesen Ländern ja gerade nicht. Kommissionspräsident Jean-Claude Uncker muß nun nur noch deren Regierungen auf diesen Umstand aufmerksam machen und die Flüchtlingsquote ist gebongt.
Daß Juncker im Magazin unter der Rubrik Blackbox erscheint, mag redaktionelles Schicksal sein: hat er doch als Ministerpräsident von Luxemburg über Jahre hin für ausgeglichene Zahlungsbilanzen von Konzernen in der Blackbox-Republik gesorgt. Tichy sollte fortsetzen: Also sprach Junker Buncker.
? Dr. Joachim M. Keiler gehört dem AfD-Kreisvorstand Dresden an mit der Zuständigkeit Pressesprecher und Öffentlichkeitsarbeit.