Von Hans-Joachim Klaudius
Liebe Freunde der AfD,
der Wahlkampf ist in vollem Gange! Die rot-grüne Mehrheit im Dresdner Stadtrat will unsere deutsche Kulturgeschichte auf den Kopf stellen. Unter AZ0436/18 wird eine sogenannte „Bürgerbeteiligungssatzung“ eingebracht, über die am 20. September vom Stadtrat beschlossen werden soll.
Wer das Papier kurz anliest, merkt aber sofort, wohin der Hase läuft: in §1 und §2 soll der „Einwohner“ dem Bürger in den danach benannten Bereichen gleichgestellt werden. Das ist ein Affront: Einwohner – und das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen – ist auch jeder illegal eingereiste, den deutschen Staat und Steuerzahler mit falschen Angaben täuschende und jetzt „geduldete“ Mensch in Dresden. Rot-grün will sich wohl deren eigenes Wählervolk durch Immigration schaffen?!
Dieses geradezu perverse Vorhaben der rot-grünen Fraktion widerspricht sämtlichen bisherigen Rechtsauffassungen der Bürgerrechte und unserer über viele Jahrhunderte gewachsenen Kultur und Demokratie der freien Reichsstädte bis hin zum Deutschen Bund von 1848:
„Ein Bürgerrecht ist ein Recht, das sich auf das Verhältnis zwischen Staat und Staatsvolk (also seinen Bürgern) bezieht. In der Bundesrepublik Deutschland umfasst das Staatsvolk also nur Deutsche, weshalb man auch von Deutschenrechte spricht.“ — Quelle Jura Forum
„Die Ursprünge des Bürgerrechts sind eng mit den mittelalterlichen Stadtrechten verbunden. Bürgerrechte (jeder Deutsche …; kein Deutscher …) stehen ausschließlich Deutschen zu ..."
„... für das Wahlrecht entscheidend, das ausländischen Einwohnern (sowie z. T. Deutschen, die nicht ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben) nicht oder bei bestimmten Wahlen nicht zusteht." — Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 3. Aufl. Berlin: Bibliographisches Institut 2015. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung
Und das heißt auf gut Deutsch: Für Ausländer, die nicht Unionsbürger sind, gelten die Deutschenrechte unter keinen Umständen, da anderenfalls dadurch die ausdrückliche Entscheidung des Grundgesetzes unterlaufen würde, bestimmte Grundrechte nur deutschen Staatsbürgern zu gewähren.
Zwar bleibt zu hoffen, dass diese Vorlage noch durch die Rechtsaufsicht kassiert wird, aber es zeigt, in welche Richtung sich R2G bewegen will, wenn es uns nicht gelingt, 2019 die Mehrheit zu erringen: No borders, no nations und jeder Illegale darf demnächst mitbestimmen, als ob er schon immer ur-deutscher Bürger gewesen wäre. Das ist der Ausverkauf deutscher Interessen.
Wehren wir uns und zeigen R2G im Mai und September 2019 die blaue Karte!
? Hans-Joachim Klaudius ist Vorstandsmitglied des Kreisverbands Dresden.