— Foto: (c) Pressematerial Deutsche Bundesbank
Von Martin Plötze
Während der Diskussionen um das Programm zur Kommunalwahl 2019 kam in unserer Partei die Idee auf, jene Bemühung um einen Dresdener Bürgerhaushalt wieder zu beleben. Ihren Ursprung hatte die Anregung in der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Verwaltung. Darauf fand sie Eingang in die Befassung anderer Arbeitsgruppen und konnte insbesondere im ausformulierten Vorschlag wiederum der Ideengeber eine bislang breite Zustimmung auf Seiten der Basis der Dresdener Alternative für Deutschland erringen.
Die Zustimmung speist sich dabei aus zwei Aspekten. Zum einen sehen viele Diskussionsteilnehmer in der Einführung geeigneter direkter Elemente der Demokratie auch auf kommunaler Ebene eine Maßgabe der Stärkung bzw. Revitalisierung des tragenden Staatsorganisationsprinzips. Überkommene Strukturen können aufgebrochen und eingeschliffene Wege bei der Haushaltsaufstellung wie -führung überarbeitet werden. Die direkte Teilnahme des Souveräns manifestiert dabei die Gerichtetheit des Willensbildungsprozesses.
Darüber hinaus erkennen einige im Bürgerhaushalt zuvörderst eine Gelegenheit der Begegnung gegenwärtiger, scheinbar unausweichlicher Entwicklungen des kommunalen Haushalts. Dem bewussten Bürger der Stadt wird mit dem Bürgerhaushalt ein mächtiges Instrument eröffnet, selbst in Richtung einer sparsamen Haushaltsführung, einer qualitativ höherwertigen Aufgabenwahrnehmung sowie gegen eine Verstetigung der allgegenwärtigen Ausgabensteigerung zu wirken.
Unter dem Begriff „Bürgerhaushalt“ führt die mediale Darstellung eine Vielzahl von Aktivitäten. Gelegentlich geben sich schon Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen einer Haushaltsaufstellung, wie die Abhaltung von Informationsveranstaltungen oder die Ausfertigung von erläuternden Broschüren als Bürgerhaushalt. Daneben existiert in Deutschen Gemeinden eine ausgeprägte Landschaft von formalisierten konsularischen Bürgerhaushalten. Hierbei werden auf, mit politischen und administrativen Kompetenzen ausgestatteter städtischer Ebene in öffentlicher Auseinandersetzung die Bürger in die kommunale Haushaltspolitik, insbesondere die Haushaltsaufstellung einbezogen. Diese Einbeziehung erfolgt überwiegend durch Einreichung von Vorschlägen. Vereinzelt holt die Verwaltung über ein Rückmeldeverfahren den Ratschluß der Bürger in Bezug auf ausgearbeitete Vorlagen ein. Gelegentlich ist das Verfahren auch als Mischform aus beiden Ansätzen ausgestaltet. In jedem Fall entscheidet in dieser Ausprägung aber der Stadtrat über die Ergebnisse letztverbindlich. Als erklärte Motivation zu diesen Einbeziehungsvarianten gilt oft eine Steigerung der bürgerschaftlichen Akzeptanz der finanzpolitischen Entscheidungen, insbesondere der aufgestellten Haushalte und damit einhergehend der verbundenen Institutionen.
Den Eingangs umrissenen Zielvorstellungen von Gremien und Basis der Dresdener Alternative für Deutschland kommt hingegen einzig ein entscheidungsorientierter Bürgerhaushalt entgegen. Hierbei entscheiden die Bürger über einen Teil der Haushaltsaufstellung höchstselbst. Dieser Ansatz unterlegt die Gerichtetheit des Willensbildungsprozesses. Wenn der Souverän sich mit einer Angelegenheit befasst, entscheidet er auch. Darüber hinaus richtet sich das haushaltspolitische Streben der Alternative für Deutschland unmittelbar an die Qualität der Haushaltsführung. Aus dieser kann sich dann gerne die Akzeptanz der Institutionen erwachsen.
Die Entwicklung jenes Elementes der direkten Demokratie, besonders die Etablierung einer breiten Mitwirkung verläuft in unserem Lande etwas sperrig. Ambitionierten Eingangsphasen folgt nicht selten eine, das Gesamtvorhaben beendende Ernüchterung. Im Hinblick auf die unausgeprägte Mitwirkung der Bürger an bestehenden Mitwirkungsmöglichkeiten werden zwischenzeitlich die unterschiedlichsten Ursachen untersucht. Immer wieder fallen dabei die Notwendigkeit von Kenntnissen und Erfahrungen in haushalterischen Fragestellungen sowie die bestehenden technischen Hürden, etwa der Datenschutz bzw. die technische Infastruktur ins Auge.
Diesem Umstand sind sich die Diskussionsteilnehmer zwischenzeitlich bewußt. Aus diesem Grunde umreißen die Vorschläge allesamt ein behutsames, aufbauendes Vorgehen.
Im ersten Zug sollen die Bürger erst einmal über, in der breiten Öffentlichkeit ohnehin diskutierte finanzwirksame Fragestellungen, verstärkt einzelfallbezogen mittels Ratsbegehren bestimmen. Die Ausarbeitung der entscheidungsreifen, entlang der politischen Vorstellungen ggf. unterscheidbaren Beschlußvorlagen teilen sich dabei die legitimierten fachlichen Gliederungen der Verwaltung.
Daneben könnten die Bürger über die Verwendung eines benannten, betragsmäßig fest umrissenen Haushaltsposten selbst bestimmen. Die Einrichtung der Variante, diesen Betrag auch an die Bürger auskehren zu können, ermöglicht dem Bürger der Entwicklung eines Sparhaushaltes und damit der Verstetigung der oben ausgeführten Steigerung, wenn auch Anfangs verhalten, begegnen zu können.
Mit wachsenden Kenntnis- und Erfahrungsständen der Bürger und versierter Handhabung der technischen Hürden sowie sonstiger erkannter Zusammenhänge lässt sich auf Sicht ein ausgeprägter Bürgerhaushalt für einen mündigen Bürger in einem auf gesellschaftlichen Ausgleich ausgerichteten Gemeinwesen entwickeln.
Suchen Sie mit uns das Gespräch, gerne auch auf Seiten des politischen Gegners. Lassen Sie uns für eine gemeinsame Zukunft streiten.
? Martin Plötze ist Mitglied des AfD-Kreisverbands Dresden und Spitzenkandidat zur Kommunalwahl im Wahlkreis 2.
? Schreiben Sie gern Ihre Meinung zum Artikel an wahlthemen@afd-dd.de Betreff: Haushalt