Am vergangenen Donnerstag tagte der Sozialausschuss des Sächsischen Landtages. Hier ein kurzer Bericht:
Das muss man sich mal bildlich vorstellen. „Geimpfte“ und Genesene dürfen sich im extra abgesperrten Bereich der Verkaufsstände aufhalten und „Ungeimpfte“ müssen draußen bleiben und können sich die Verkaufsstände und das weihnachtliche Treiben auf der anderen Seite des Zaunes anschauen.
Das ist nicht nur völlig absurd, sondern menschenverachtend. Politische Entscheidungsträger legen fest, wer einen Glühwein trinken und wer nur zuschauen darf.
Damit haben wir also faktisch eine 2G-Regelung auf Weihnachtsmärkten bei über 1000 Besuchern, obwohl dies anders kommuniziert wird.
Der gesunde Menschenverstand ist in vielen Bereichen völlig abhandengekommen, zumal die 2G-Regelung nicht nur in unseren, sondern auch in den Augen vieler Juristen verfassungswidrig ist.
Er äußerte in einer Videodiskussionsrunde mit MP Kretschmer, dass im Uniklinikum Leipzig acht von 18 Patienten auf den Intensivstationen geimpft sind und auf den Normalstationen mehr geimpfte als ungeimpfte Patienten behandelt werden — und man deshalb über 2G/3G noch einmal nachdenken müsse, da Geimpfte ebenfalls eine „Gefahr“ darstellten.
Man darf gespannt sein, ob er bei seiner Aussage bleibt oder diese demnächst aus verschiedenen Gründen relativiert wird.
Auch angesichts dieser Meldungen ist es doch mehr als verständlich, dass sich viele Menschen eben nicht spritzen lassen. Wer möchte sich schon einen unausgereiften Impfstoff verpassen lassen, über dessen Langzeitfolgen es überhaupt keine Kenntnisse gibt.
Es ist bekannt, dass die Halbwertzeit bei Corona-Impfstoffen relativ gering ist und der Impfschutz – insbesondere bei älteren Menschen - schnell nachlässt. Vertreter der Regierung mussten dies mittlerweile zähneknirschend einräumen.
„Geimpfte“ und Genesene müssen aktuell nicht getestet werden, obwohl sie sich ebenso infizieren und andere Menschen anstecken können. Einige Experten fordern aufgrund dieser Tatsache mittlerweile eine 1G-Regelung (alle getestet).
Ins gleiche Horn blasen auch Veranstalter, die langfristig planen müssen und denen mit der neuen Regelung der Boden unter den Füssen weggezogen wird. Diese Forderungen haben unsere Abgeordneten an die Regierung weitergegeben. Wie diese entscheiden wird, steht noch in den Sternen.