OB Hilbert verhindert Diskussion zum Bus-„Monument“
AfD-Fraktion sieht darin einen rechtswidrigen Verstoß gegen Gemeindeordnung
Nach § 28 der Gemeindeordnung hat jeder Stadtrat das Recht, schriftlich oder mündlich in der Stadtratssitzung Anfragen zu laufenden Geschäften der Verwaltung zu stellen. Herr Dr. Brüggen führt in seiner Kommentierung weiter aus: „Der Bürgermeister kann sich daher nicht darauf berufen, dass es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handele, das ausschließlich seiner Kompetenz unterläge und mit dieser Begründung die Auskunft zu verweigern” bzw. zu verhindern.
Dipl.-Betriebswirt Harald Klaebe
Fraktionsgeschäftsführer
Fraktion der Alternative für Deutschland (AfD)
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