AfD-Stadtratsfraktion gegen übertarifliche Bezahlung der Ortsamtleiter

AfD-Stadtratsfraktion gegen übertarifliche Bezahlung der Ortsamtleiter

AfD-Stadtratsfraktion gegen übertarifliche Bezahlung der Ortsamtleiter

 

Die Dresdner AfD-Stadtratsfraktion hat sich gegen die vom Stadtrat beschlossene Übertarifliche Bezahlung der Ortsamtleiter ausgesprochen. Der Tarifvertrag regelt automatisch die jährlichen Gehaltserhöhungen sowie die Steigerung in höhere Erfahrungsstufen. Daher ist eine gesonderte Zulage nicht nötig. Wenn die Bedeutung und die Arbeitsanforderungen der Tätigkeit gestiegen sind, muss ggf. seitens der Verwaltung über eine Erhöhung der Entgeltstufe nachgedacht werden. Für immer mehr Posten in der Stadt jedoch außertarifliche Vergütungen zu etablieren, lehnt die AfD-Fraktion ab.

Hier dokumentiert die Rede von AfD-Stadtrat Harald Gilke:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträte,
sehr geehrte Damen und Herren,

eine Pflegehelferin oder ein Pflegehelfer verdienen brutto im Monat durchschnittlich 1.697,00 € deutschlandweit. Der Unterschied zwischen einem 25-jährigen und einem 50-jährigen Pflegehelfer ist minimal und beträgt durchschnittlich gerade einmal 84,00 €.

Pflegerische Tätigkeiten werden in Deutschland extrem schlecht bezahlt. Kalte Progression, Euro-Zins-Politik und kreative Abgaben- und Steuerpolitik haben dazu geführt, dass fast die Hälfte der Menschen in Deutschland heute real weniger Geld in der Tasche haben als noch vor 15 Jahren. Das betrifft gerade die eher unterdurchschnittlich bezahlten Berufsgruppen besonders hart.

Ein Ortsamtsamtsleiter, in Entgeltgruppe 12 eingruppiert, bekommt in Stufe 1 3279,57 €, nach 15 Jahren in der Stufe 6 quasi automatisch sogar 5.421,59 €.

Zu den Aufgaben eines Ortsamtes gehört laut Dresden.de unter anderem:
— Bearbeitung von Beschwerden über das „Dreck-weg-Telefon“ bzw. der „Dreck-weg-App“
— Entsorgung von Schrottfahrrädern
— Gratulationen zu Alters- und Ehejubilaren im Auftrag des Oberbürgermeisters

Verstehen Sie mich nicht falsch, mir geht es nicht um eine Neiddebatte. Aber ich möchte nur auf die Relationen aufmerksam machen.

Sie versuchen heute hier im Stadtrat über fast alle Fraktionsgrenzen hinweg eine übertarifliche Vergütung von Ortsamtsleitern durchzusetzen, die auf die genannten Zahlen nochmal einen Zuschuss von 125 € aufsattelt. Sogar rückwirkend für das gesamte Jahr 2017.

Für die AfD-Fraktion, die einzig verbliebene Oppositionspartei beim Thema „Verteilung von Steuergeldern“, steht fest: Es gibt gute Gründe für Tarifverträge:

Klarere Kostenkalkulation, mehr Gerechtigkeit zwischen Vergleichsgruppe, besseres Klima zwischen Angestellten wegen nachvollziehbarer Löhne.

Gründe, warum eine Tätigkeit einer besonderen Zulage bedarf, sind sicherlich mannigfaltig. Der Vorstellung sind da keine Grenzen gesetzt.

In der Antragsbegründung heißt es, die besondere kommunalpolitische Bedeutung der Tätigkeit eines Ortsamtsleiters sei unbestritten, gleichzeitig aber nicht in der Entgeltgruppe abgebildet.

Gleiches könnte ohne weiteres auf viele andere Tätigkeitsbereiche ausgeweitet werden, die auch in der Verantwortung für die Stadt handeln oder als Ansprechpartner fungieren.

Die tarifvertraglichen Regeln des öffentlichen Dienstes können nicht alle Kleinstnuancen in der Verschiedenheit der Tätigkeiten abbilden. Das liegt in der Natur der Sache, vergleichbarer Tarifabschlüsse.

Das Signal, das heute durch den Beschluss dieses Antrages gesetzt wird ist fatal:

Durch politische Mehrheiten lässt sich – wieder einmal, mit Blick auf den Stadtratsbeschluss aus 2008 – die Tarifordnung aus den Angeln heben.

Würde das Aufgabenportfolio eines Ortsamtsleiters die Entgeltgruppe 13 rechtfertigen, die Mitglieder der AfD-Fraktion wären die letzten, die ihnen eine solche Vergütung nicht zubilligen würden. Notfalls muss das Tätigkeitsprofil eines Ortsamtsleiters eben so aufgewertet werden, das es E 13 rechtfertigt.

Zulagen hingegen braucht es nicht. Eine außertarifliche Bezahlung lehnt die AfD-Fraktion ab, zumal auch diese Gelder beispielsweise durch die Steuern eines Pflegehelfers oder einer Pflegehelferin erwirtschaftet werden müssen.

Harald Gilke für die Dresdner AfD-Stadtratsfraktion
2. November 2017

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