Antrag Fraktion AfD im Dresdner Stadtrat: Keine Unterbringung von Asylbewerbern in Dresdner Schulen und Turnhallen

Antrag Fraktion AfD im Dresdner Stadtrat: Keine Unterbringung von Asylbewerbern in Dresdner Schulen und Turnhallen

Antrag Fraktion AfD im Dresdner Stadtrat: Keine Unterbringung von Asylbewerbern in Dresdner Schulen und Turnhallen

(Bildnachweis: ©Teteline/fotolia.com)
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Begründung:


Provoziert unter anderem durch die fahrlässige Einladungsgeste der Bundeskanzlerin und die damit verbundene, weltweit kommunizierte „Willkommenskultur für alle“ sowie durch hohe
Anreizfaktoren – deren Kosten vor allem die Kommunen zu tragen haben – und das passive Verhalten der eigentlich zuständigen Behörden und Sicherheitsorgane nach der Devise „Verwalten
statt Gestalten“ sind Bund, Länder und Kommunen mittlerweile an einem Punkt angelangt, der keine effektive Steuerungs- bzw. Kontrollmöglichkeit mehr zulässt. Nach offiziellen Zahlen kamen allein im September über 160.000 „Flüchtlinge“ nach Deutschland. Täglich kommen mehrere Tausend hinzu. Bis zum Jahresende werden nach neuesten Schätzungen der Bundesbehörden ca. 1,5 Millionen Asylbewerber erwartet. Im Jahr 2016 ist dann auf der Grundlage der aktuellen Zahlen mit mehr als 3 Millionen „Flüchtlingen“ zu rechnen, wozu nach derzeitigen Behördenschätzungen in mindestens der gleichen Höhe Familiennachzüge kommen werden.


Bisherige Erfahrungen zeigen allerdings, dass nur ca. ein bis zwei Prozent der einen Antrag stellenden Asylbewerber ein politisches Asyl nach § 16a Grundgesetz gewährt wird und weitere ca.30 Prozent einen Aufenthaltsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten. Die anderen zwei Drittel müssten eigentlich – sofern sie sich nicht gerade in einem durch Steuergelder finanzierten zweistufigen verwaltungsgerichtlichen Widerspruchsverfahren gegen ihren Ablehnungsbescheid befinden – umgehend abgeschoben werden, erhalten aber derzeit noch weiterhin alle Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und blockieren Plätze für neu eintreffende „Flüchtlinge“. Sollte doch einmal die Rückführung ausreisepflichtiger Asylbewerber geplant werden, so weigerten sich zuletzt allein in Sachsen 600 rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber, in die für sie bereit gestellten Flugzeuge zu steigen.


Vor diesem Hintergrund müssen die Entscheidungsträger der Stadtverwaltung gemeinsam mit den Stadträten dringend Vorsorge treffen, gemäß ihrem Gelöbnis zur Erfüllung der Amtspflichten „die Rechte der Landeshauptstadt Dresden gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohnerinnen und Einwohner nach Kräften zu fördern“ (Hauptsatzung § 7, Abs. 2). Dazu gehört zwingend, dass Schulen für Kinder ein geschützter Raum sind und auch bleiben müssen,
dass nicht sehenden Auges ein Unterbringungsnotstand zu Lasten der Dresdner Bürgerinnen und Bürger herbeigeführt und die öffentliche Ordnung auf Grund fehlender Durchsetzung geltender Regeln mutwillig außer Kraft gesetzt wird.

Fraktion der Alternative für Deutschland (AfD)
im Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden

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