Der Demokrat

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Bisher ohne Erfolg versucht die AfD-Bundestagsfraktion, einen ihrer Kandidaten für das Amt des Vizepräsidenten des Bundestages wählen zu lassen. Die AfD besteht mit Hinweis auf die Geschäftsordnung darauf, dass ihr der Posten zusteht.

Die Deutsche Presse-Agentur verbreitet nun:

»Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hat die Position der AfD zurückgewiesen, sie habe einen Anspruch auf einen Vizepräsidentenposten im Parlament. „Es gibt keinen Rechtsanspruch“, sagte der CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. Es gebe lediglich eine „Verabredung“ in der Geschäftsordnung des Bundestags, dass jede Fraktion einen Kandidaten vorschlagen könne.«

Wörtlich lautet Paragraph 2 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages:

»Der Bundestag wählt mit verdeckten Stimmzetteln … in besonderen Wahlhandlungen den Präsidenten und seine Stellvertreter für die Dauer der Wahlperiode. Jede Fraktion des Deutschen Bundestages ist durch mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin im Präsidium vertreten.«

Der des Lesens kundige Nutzer dieser Webseite vergleiche selbst. (res)

Quelle: Schäuble: Kein Rechtsanspruch der AfD auf Vizepräsident-Amt

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