Dresdner Erklärung zur Asylpolitik

Dresdner Erklärung zur Asylpolitik

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Dresdner Erklärung zur Asylpolitik

Mit der sich verstärkenden Zuwanderung von Asylbewerbern und Flüchtlingen aus den unterschiedlichsten Regionen der Welt nach Deutschland haben sich die öffentlichen Auseinandersetzungen, wie wir damit umzugehen haben, zugespitzt. Diese Polarisierung ruft verschiedene gesellschaftliche Gruppen auf den Plan, die sich bei diesem Thema teilweise unversöhnlich gegenüber stehen. Zahlreiche Dresdner drücken ihre Sorgen derzeit bei öffentlichen Demonstrationen und in Bürgerinitiativen aus. Für diese Sorgen haben wir als Dresdner AfD großes Verständnis.

Deshalb brauchen wir dringend eine öffentliche, von Sachkenntnis und gegenseitigem Respekt getragene Debatte aller demokratischen Kräfte, die sich nicht nur in Schlagwörtern und politischem Schubladendenken ergeht, sondern die geleitet ist von der argumentativen Auseinandersetzung, um für die betroffenen Menschen und für unser Land eine tragfähige Perspektive zu entwickeln. Die Demokratie lebt vom Engagement ihrer Bürger! Überlassen wir die politische Debatte über Asyl nicht den Extremisten!

Die Landeshauptstadt Dresden muss gegenwärtig einen erheblichen Zustrom von Asylbewerbern und Flüchtlingen bewältigen, auf den sie nur ungenügend vorbereitet ist. Dresden bekommt unabhängig von den konkreten Möglichkeiten vor Ort ein bestimmtes Flüchtlingskontingent zugewiesen, ist rechtlich zur Unterbringung dieser Menschen verpflichtet und muss in sehr kurzer Zeit erhebliche Anstrengungen unternehmen, um diesem rechtlichen Auftrag nachzukommen. Dadurch entstehen im städtischen Haushalt bereits in 2014 sowie zunehmend in den kommenden Jahren Defizite in Millionenhöhe. Zudem werden die Bürger vor Ort bisher nur unzureichend in asylpolitische Entscheidungsprozesse einbezogen.

Angesichts der sich rasant entwickelnden Asylbewerberzahlen reicht es jedoch nicht aus, dies nur als Managementaufgabe von Kommunen zu betrachten, sondern es sind umfassende Forderungen an die zuständigen politischen Ebenen zu stellen, mit dem Ziel, den Zustrom von Asylbewerbern und Flüchtlingen mit den Aufnahmemöglichkeiten der Bundesrepublik Deutschland abzugleichen und nur diejenigen aufzunehmen, die dies zu Recht beanspruchen können. Dies erscheint uns als ein dringendes Gebot der Vernunft.

Denn Flüchtlinge aus aller Welt erkennen zunehmend, dass Deutschland rechtlich und materiell sehr günstige Bedingungen für eine Aufnahme bietet. Dieses Anreizsystem, das weit über die Praxis in anderen demokratischen Staaten hinausgeht, wirkt wie ein Magnet und hat den Zustrom von Flüchtlingen nach Deutschland in jüngster Zeit stark beschleunigt. Das führt leider auch dazu, dass viele Menschen in unser Land kommen, die keinen Schutzstatus beanspruchen können. Die Anerkennungsquote aller Bewerber betrug im ersten Halbjahr 2014 in Deutschland nur ca. 26%. Von den abgelehnten Bewerbern werden aber in der Praxis nur sehr wenige zurückgeschickt, sodass auch für diese Menschen ohne Asyl- oder Flüchtlingsstatus nach wie vor die Allgemeinheit aufkommen muss.

Die Situation verschärft sich noch dadurch, dass sich in der Regel eine sogenannte Kettenmigration anschließt, mit Nachzug von Familienangehörigen. Damit gehen jedoch erhebliche Probleme einher, die durch die rechtlich zur Aufnahme verpflichteten Kommunen in keiner Weise gelöst werden können, da diese für die rechtlichen Rahmenregelungen nicht zuständig sind.

Deshalb bekennt sich die Dresdner AfD aus humanitären Gründen zwar grundsätzlich zur Aufnahme der wirklich politisch Verfolgten und der Flüchtlinge mit tatsächlichem Schutzanspruch, fordert jedoch einen Paradigmenwechsel in der real existierenden Asyl- und Flüchtlingspolitik, die immer noch eine potentiell unbegrenzte Zuwanderung zulässt. Dies bedeutet:

Um einerseits die Leistungs- und Aufnahmefähigkeit Deutschlands für politisch Verfolgte und Flüchtlinge mit Schutzanspruch zu erhalten, ohne unsere Sozialsysteme zu überfordern, und andererseits weiterhin eine gesellschaftliche Akzeptanz für diese Menschen gewährleisten zu können, bedarf es dringend konkreter Maßnahmen, die wir im Einzelnen als Forderungen an die Bundesregierung und an die Landesregierungen formulieren:

Die 12 Forderungen der Dresdner AfD:

1. Deutschland nimmt nur diejenigen Flüchtlinge auf, die nach geltendem EU-Recht (Dublin III – Abkommen) hier ein Aufnahmeverfahren beanspruchen können, da nach dem Dublin-Abkommen dasjenige EU-Land für das Aufnahmeverfahren zuständig ist, über das der Flüchtling einreist. So war Deutschland im 4. Quartal 2013 für mehr als die Hälfte der registrierten Flüchtlinge gar nicht zuständig. Diese Flüchtlinge sind also in die zuständigen EU-Länder zu überführen.

2. Derzeit nehmen die EU-Länder in sehr unterschiedlichem Maße Flüchtlinge auf. Es ist sicherzustellen, dass eine gleichmäßigere Verteilung der Flüchtlinge in der EU erfolgt.

3. Die Außengrenzen der EU sind besser zu sichern. Derzeit kommen mehrere Länder ihren diesbezüglichen Verpflichtungen nach dem Schengener Abkommen nicht nach. Wenn das Schengener Abkommen von anderen EU-Ländern nicht eingehalten wird, muss Deutschland in Bezug auf die Kontrolle des Flüchtlingszustroms wieder eigene Grenzkontrollen einführen. Schleuserbanden sind verstärkt zu bekämpfen.

4. Flüchtlinge sind in erster Linie in befriedeten Nachbarregionen des gleichen Kulturkreises unterzubringen. Deutschland kann hier Gelder für die Flüchtlinge wesentlich wirksamer einsetzen und vermeidet Kettenmigration. Leitgedanke ist, dass Flüchtlinge sich innerhalb ihres gewohnten Umfeldes und ihres Kulturkreises wesentlich besser eingliedern lassen als in Deutschland. Dort geraten sie in eine völlig fremde Umgebung, die ihnen kaum Chancen zur privaten und beruflichen Entfaltung bietet und erhebliche Integrationsanstrengungen abverlangt. Dies reicht von der Sprache über weltanschauliche und religiöse Einstellungen bis hin zum Grundverständnis für unsere freiheitlich-demokratische Ordnung. Anträge auf Asyl sind in den deutschen Botschaften der betreffenden Länder zu stellen.

5. Die Integration in unsere Gesellschaft ist in erster Linie eine Pflichtaufgabe der zu uns Kommenden und nicht primär als Aufgabe unseres Staates zu verstehen, bestmögliche Bedingungen für die Ankömmlinge zu bieten oder gegenüber nicht gesellschaftskonformen Verhaltensweisen von anerkannten Flüchtlingen eine falsche Toleranz zu zeigen.

6. Asylverfahren sind auch im Sinne der berechtigterweise Aufzunehmenden zu beschleunigen. Derzeit dauern diese Verfahren bis zu 19 Monaten. Wir sollten uns die aktuelle Regelung der Schweiz zum Vorbild nehmen, nach der das gesamte Verfahren in maximal 140 Tagen abzuschließen ist. Bei anerkannten Asylbewerbern ist in regelmäßigen Zeitabständen zu prüfen, ob die Gründe für die Gewährung des Asylstatus noch fortbestehen.

7. Um materielle Anreize abzubauen ist, bis zur Entscheidung über das Asylbegehren, grundsätzlich das Sachleistungsprinzip anzuwenden. Dies gilt analog für Asylbewerber, deren Asylbegehren abgelehnt worden ist und diese somit kurz vor der Rückführung in die Heimatländer oder Drittstaaten stehen.

8. Flüchtlinge, die keinen Aufenthaltstitel erlangen, sind unverzüglich in ihre Herkunftsländer bzw. in Drittstaaten zurückzuführen. Für die Abschiebung sind die Bundesländer zuständig. Da diese ihrer Pflicht offenbar nur unzureichend nachkommen, hat das Bundesinnenministerium tätig zu werden. Zudem muss die Vielzahl von Ausnahmeregelungen, z.B. wegen unzumutbarer wirtschaftlicher Zustände im Heimatland, deutlich verringert werden.

9. Die gesetzlichen Grundlagen der Asyl- und Flüchtlingspolitik müssen klar von einer bedarfsgesteuerten Einwanderung getrennt werden. Für die Zuwanderung aus Nicht-EU-Ländern müssen an der Qualifikation des Bewerbers ausgerichtete klare Kriterien festgelegt werden, um eine Zuwanderung in die Sozialsysteme zu vermeiden.

10. Die derzeit überforderten Kommunen sind nicht für eine verfehlte Asyl- und Flüchtlingspolitik verantwortlich. Daher sind die gesamten Kosten für die Unterbringung, soziale und medizinische Betreuung und für den Lebensunterhalt der Asylbewerber und Flüchtlinge vom Bund zu tragen.

11. Wenn wir unseren Sozialstaat erhalten und den wirklich schutzbedürftigen Flüchtlingen weiterhin helfen wollen, dann kommen wir um eine grundlegende Neuausrichtung der Asyl- und Flüchtlingspolitik im oben beschriebenen Sinne nicht herum. Dies wird mittelfristig auch den Kommunen helfen, die derzeit überfordert sind und mit den Problemen weitgehend allein gelassen werden.

12. Die AfD setzt sich für mehr Bürgerbeteiligung durch Volksentscheide und Volksbegehren in allen politischen Fragen ein, damit eine gerechte Asyl- und Flüchtlingspolitik von einer breiten gesellschaftlichen Akzeptanz getragen werden kann.

 

 

 

 

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