Von Jens Maier, MdB
Abgelehnter 28-jähriger syrischer Asylbewerber stach einem Mann ein Messer in den Hals. Ein Mitarbeiter von Jens Maier kam zu Hilfe, und die Lückenmedien machen ihrem Namen wieder mal alle Ehre.
Am Dienstag wurde einer meiner Mitarbeiter von der Berliner Polizei (Quelle 1) für seinen Mut und seine Zivilcourage ausgezeichnet. Auch der RBB berichtete darüber (Quelle 2) – natürlich politisch korrekt, aber nicht ganz vollständig. Hintergründe zum Täter, wie sie in dem Urteilsspruch des Amtsgerichts Tiergarten bekannt wurden, fehlten komplett.
Der Messerstecher, ein 28-jähriger Syrer, dessen Asylantrag schon 2011 rechtskräftig abgelehnt worden war, war bereits zweifach vorbestraft. Seine Ausreise scheiterte bislang daran, dass er seiner Pflicht zur Mitwirkung bei der Beschaffung von Passersatzdokumenten nicht nachkam. Nachdem er sich im Februar diesen Jahres in den Räumlichkeiten eines Berliner Verwandten aufhielt und hierbei Drogen und Alkohol konsumierte sowie lautstark Musik hörte, reichte es der Vermieterin. Sie beauftragte einen Hauswart, das spätere Opfer, damit, das Schloss der Haustür auszutauschen. Hierauf griff der Täter den Hauswart zunächst mit einem abgebrochenen Besenstiel an, woraufhin erstmals die Polizei kommen musste. Der Syrer äußerte hierbei, in Deutschland sei sowieso alles "Sch...", er wolle eigentlich nach Pakistan.
Am Abend desselben Tages trafen Täter und Opfer im Bus erneut aufeinander. Die Richterin stellte zweifelsfrei fest, dass der Täter das deutsche Opfer als "Schweinefresser" beleidigte, und konstatierte, dass es Rassismus offenbar auch in derartiger Form gebe. Als das Opfer den Bus verließ, folgte ihm der Täter, hielt es von hinten fest und fügte dem Opfer mit einem Messer einen sechs Zentimeter langen Schnitt am Hals zu, der knapp die Luftröhre und den Facialis-Nerv des Opfers verfehlte. Hierbei setzte er so viel Kraft ein, dass der Schnitt selbst durch die Jacke des Opfers unter dessen Haut ging.
Bei seiner Festnahme leistete der Täter noch erheblichen Widerstand gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten und verletzte einen der Polizisten. Sowohl die Staatsanwältin als auch das Gericht waren sich einig, dass sie selten eine derart das Leben gefährdende Tat verhandelt hatten.
Dass der Täter nicht wegen versuchten Totschlages vor Gericht stand, sei nur der Tatsache geschuldet, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht ausgeschlossen werden könne, dass der Täter seinen Versuch des Totschlags freiwillig aufgegeben habe, als er sah, dass sein Opfer nicht tot sei. Auch äußerte das Gericht seine Verwunderung darüber, dass die Anklage der Tat durch die Staatsanwaltschaft bei einem Einzelrichter erfolgte und nicht bei einem Schöffengericht oder einem Landgericht. Andernfalls wäre ein höheres Strafmaß zu erwarten gewesen. Immerhin, die zweijährige Freiheitsstrafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Ich gratuliere meinem Mitarbeiter für dessen besonnenes Handeln und seinen persönlichen Einsatz bei seiner Hilfe für ein Opfer von Gewalt und seiner Zivilcourage bei der Aufklärung einer Straftat.