Karla Lehmann: Aktuelles zum globalen Migrationspakt

Karla Lehmann: Aktuelles zum globalen Migrationspakt

Karla Lehmann: Aktuelles zum globalen Migrationspakt

 

Aktuelles zum globalen Migrationspakt

Von Karla Lehmann

Allgemeines

Der Migrationspakt legalisiert die unbegrenzte Zuwanderung von „Migranten“ und potenziert damit die Anzahl derjenigen, die unter Asylgesetzlichkeit und die Genfer Flüchtlingskonvention fallen (Präambel 4.). Er reflektiert auf oberflächliches Lesen und daraus resultierende eingeengte blauäugige Betrachtungsweise.

Er führt die einem allgemeinen Weltethos verpflichtete „Agenda 2030“ (21.10.2015) und die bereits davor vereinbarte nationale Strategie „Perspektiven für Deutschland“ (2002) konsequent weiter und wird als Meilenstein, aber noch nicht als Endpunkt dieses Weges betrachtet. Zum Schutz von Flüchtlingen und Migranten hatte die UN-Vollversammlung in ihrer New Yorker Erklärung vom 19.9.2016 auf die Verabschiedung eines umfassenden Rahmenplans für Flüchtlingshilfemaßnahmen im Jahr 2018 gedrungen (23 Ziele). Gemeinsam mit Marokko erklärte sich die Bundesregierung Deutschland (Götz Schmidt-Bremme) bereit, maßgeblich im Rahmen des Global Forum on Migration and Development (GFMD) seit 1.1.2017 an der Entwicklung des globalen Migrationspaktes mitzuwirken. Ziele und Verpflichtungen blieben der Öffentlichkeit bislang verborgen; bis vor kurzem fand keine öffentliche Diskussion hierzu statt. Nicht einmal die Chefredakteure von ZDF und ARD, die Herren Dr. Frey und Gniffke, wurden bzw. waren informiert (25.10.2018).

Im Einzelnen

Der Migrationspakt wird zwar als rechtlich nicht bindend bezeichnet, enthält aber zahllose Verpflichtungen, auf die man sich schon geeinigt habe (Präambel 7.). Eine periodische Überprüfung soll die Umsetzung in konkrete Taten kontrollieren (Präambel 14.). Die EU fordert darüber hinaus in vielen Punkten die verbindliche Umsetzung auf nationaler Ebene, die mit erheblichen finanziellen Konsequenzen einhergeht. Die Bundesregierung beteuert, weder darin völkerrechtliche Verpflichtungen zu sehen, noch bestünde die Notwendigkeit, einen parlamentarischen Beschluß herbeizuführen (Drucksache 19/2883, Dt. Bundestag). Der Widerspruch zwischen den Befürwortern (Bundestagsdebatte am 8.11.2018 vor einem ca. nur zu ¼. besetzen Haus!) – wenn der Pakt umgesetzt wird, dann wird Migration abnehmen – und der Aussage der Bundesregierung – der Pakt ist nicht verbindlich (dann gibt es auch keinen Rückgang in der Migration!) – ist offensichtlich und wurde nicht aufgelöst. Jedenfalls besteht die Kanzlerin in autokratischer Manier auf der Unterzeichnung Anfang Dezember 2018.

Es ist schlichtweg falsch, Migration als immanenten „Teil der Menschheitsgeschichte“ darzustellen, ohne dass eine Definition des heutigen Begriffes des Migranten und seine Abgrenzung von Kriegsflüchtlingen oder Vertriebenen (z. Bsp. Sudetendeutsche, Schlesier, Ostpreußen etc.) vorgenommen wird. Die Völkerwanderung kann heute auch nicht mehr als Beleg genommen werden, da sich nicht Völker bewegten, sondern Kriegsverbände. Am Ende stand die Vernichtung Westroms durch die Hunnen, also kein positives Ereignis. Der typische Migrant der Jetztzeit ist ein nicht-vertriebener, nicht-verfolgter, insbesondere nicht-eingeladener Wirtschafts-Migrant aus unterentwickelten kulturfernen Ländern, der meist mit vielen anderen zusammen ohne Sprachkenntnis und häufig auch ohne ausreichende Schul-oder Ausbildung unbedarft in fernliegende dichtbesiedelte hochentwickelte Länder migriert, um dort sein Glück zu machen. Damit unterscheidet er sich deutlich von erwünschten Aussiedlern, wie den Wolga-Deutschen, Siebenbürgen oder Sudetendeutschen, die auf Einladung in die dünn besiedelte Ferne zogen oder auch von den z. B. ins Silicon Valley auswandernden Hochqualifizierten.

Die Migration wird heute zu einem „bestimmenden Merkmal der globalisierten Welt“ stilisiert. Bislang fehlen jedoch einschlägige Beweise dafür, dass diese Migration „Quelle des Wohlstandes, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung“ ist oder der „Bereicherung unserer Gesellschaften durch menschliche, wirtschaftliche und soziale Fähigkeiten“ dient. Unabhängig von fehlenden Beweisen soll dieser Prozeß (?) durch eine besser gesteuerte Migrationspolitik noch optimiert werden (Präambel 8., 10., 11. u. 12.; Ziel 19). Gewünscht ist eine Anwerbung, nämlich dadurch, dass „gegenwärtige und potenzielle Migranten vollständig über ihre Rechte und Pflichten und die Möglichkeiten für eine sichere, geordnete und reguläre Migration informiert werden“ (Präambel, 10.)!

Darüber hinaus sollen Migrations-Wege verfügbar gemacht und verbessert werden (Ziel 5). Die dadurch mit hoher Wahrscheinlichkeit provozierten Zuwanderungsströme verstoßen wegen ihres potentiell unruheauslösenden Potentials gegen die Prinzipien der zur Sicherung des Weltfriedens geschaffenen Vereinten Nationen (UN-Charta v. 26.6.1945; Art. 1: Erhalt von Friede u. internationaler Sicherheit etc. und 2: souveräne Gleichheit aller Mitglieder etc.). Die dichtbesiedelten, hochentwickelten Ziel-Industriestaaten Europas sind im Gegensatz zu Flächenländern mit Landreserve keine Einwanderungsländer. An eine verbindliche Aufklärung der Migranten über Anforderungen, Arbeits-und Lebens-Chancen in den Ziel-Länder ist nicht gedacht. Eben so wenig wird das Ausbluten der Heimatländer der Migranten durch den Arbeitskräfte-Verlust thematisiert, der unkalkulierbar ist und auf jeden Fall die Situation vor Ort verschärft. Die Versprechungen des Paktes nützen somit weder den Migranten – sie begeben sich unaufgeklärt auf Wanderschaft – noch den Zielländern, deren Sozialsysteme ungefragt durch Flutung mit nicht arbeitsmarktgerechten Arbeitskräften in den Ruin gedrängt werden. Doch die Bundesregierung ist überzeugt davon, dass „aus dem globalen Migrationspakt keine verpflichtenden direkten Kosten entstehen“ (Antwort auf Fragen 5 – 8, Drucksache 19/2883).

Den aufnehmenden Ländern werden zahlreiche kostenträchtige Verpflichtungen aufgebürdet; die Standards der Migrantenversorgung sollen weltweit angepaßt werden: Grundleistungen gewähren (Ziel 15), vollständige Inklusion (Ziel 16), Beseitigung aller Formen der Diskriminierung (Ziel 17), Aus-und Weiterbildung sowie Anerkennung auch von fragwürdigen Abschlüssen (Ziel 18) und die Übertragbarkeit von Sozialversicherungs- und Leistungsansprüchen (Ziel 22.). Sie sind verpflichtet, Gleichstellung der Geschlechter, Kindergerechtigkeit, Rechtssicherheit der Verfahren (Ziel 12.), Rechtsstaatlichkeit und Übereinstimmung mit dem Völkerrecht zu garantieren. Das gesamte gesellschaftliche Leben (lokales Gemeinwesen, Zivilgesellschaft, Wissenschaft, der Privatsektor, Parlaments-abgeordnete, Gewerkschaften, nationale Menschenrechts-Institutionen, die Medien und andere relevante Interessenträger) wird in die Steuerung der Migration eingebunden (Präambel 15 j). Prekäre Situationen sollen vermieden werden (Ziel 7). Freiheitsentzug wird nur als letztes Mittel geduldet (Ziel 13), der konsularische Schutz soll verbessert werden (Ziel 14).

Einige Aspekte des Paktes sind durchaus zustimmungswürdig, weil sie der Reduktion der illegalen Migration dienen. Ohne Zweifel richtig ist die Forderung nach Sicherung der Existenzgrundlagen in den Heimat-(Herkunfts-)ländern (Präambel 12., 13.; Ziel 2), also nach Hilfe vor Ort, eine Forderung, die seit langem unwidersprochen und Inhalt langjähriger Entwicklungshilfe ist. Die Erhebung relevanter Fakten und Daten (Ziel 1) ist zur Politikgestaltung zwingend notwendig. Schon jetzt sollten die Autoren entsprechendes Zahlenwerk zur Verfügung stellen. Würdevolle Rückkehr und Reintegration sind wünschenswert (Ziel 20, 21). Die Ahndung von Schleuseraktivitäten oder Menschenhandel ist selbstverständlich (Ziele 9 u. 10). Voraussetzungen für den Grenzübertritt sind ein sicheres Grenzmanagement (Ziel 11) und das Vorhandensein eines Identitätsnachweises (Ziel 4). Die Rettung von Menschenleben (Ziel 8) und die Einhaltung internationaler Menschenrechtsnormen stehen außer Frage.

Vermißt werden Vorgaben über den Umgang mit straffällig gewordenen Personen. Diese hat man wohl einfach ausgeklammert, um Schaden vom „Bereicherungsimage“ der Zuwanderer abzuhalten.

Die wenigen, an der für die Zukunft Deutschlands bedeutungsvollen Bundestagsdebatte am 8.11.2018 teilnehmenden Parlamentarier von CDU, FDP, SPD, Linken und Grünen widmeten sich ausnahmslos dem auf erschreckend niedrigem Niveau angesiedelten AfD-Bashing. Eine Sachdebatte des Paktes fand nicht statt. Der Mehrzahl der Befürworter des Paktes stand der Antrag der AfD auf Nichtunterzeichnen von vornherein aussichtlos gegenüber, obwohl bekannt war, dass die USA, Ungarn, Kroatien, Australien, Österreich, Israel, voraussichtlich auch Dänemark, Polen und Tschechien diesen Weg bereits beschritten hatten.

Resümee

Das Migrationsproblem (Minimierung von Triebkräften der Migration und Verringerung der Sogwirkung) ist durch diesen Pakt nicht zu lösen, weshalb er in der vorliegenden Fassung abzulehnen ist.

In vielen Fragen herrscht Klärungsbedarf: Definition des heutigen Migranten; Weshalb ist die Ausweitung der Migration beabsichtigt? Ist der Pakt verbindlich oder nicht? Benötigt Deutschland Zuwanderer und wenn ja, welche und wie viele? Wie hoch sind die zu erwartenden Kosten?

Alle Aspekte des Paktes müssen im Detail diskutiert werden. Sollte daraus ein endgültiger Migrations-Pakt hervorgehen, ist dieser dem Volk zur Abstimmung vorzulegen. Das Statement aus dem Pakt „die Sicherheit und das Wohlergehen aller unserer Gemeinschaften soll dabei gleichzeitig gefördert werden“ (Präambel 11.) ist und bleibt eine Chimäre.

? Dr. Karla Lehmann ist Mitglied des AfD-Kreisverbands Dresden.

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