Von Karla Lehmann Die Forderung nach Schulbildung für Behinderte, die bislang vom Schulbesuch ausgeschlossen waren (UN-Behindertenrechtskonvention, Art. 24 CRPD), gilt weltweit, insbesondere für Entwicklungsländer und Länder bzw. Regionen ohne jeglichen verpflichtenden Schulbesuch. Förderschulen tauchen in der UN-Behindertenkonvention nicht auf, weil sie ...
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