Mein Standpunkt | Karla Lehmann: Inklusion oder individuelle Förderung?

Mein Standpunkt | Karla Lehmann: Inklusion oder individuelle Förderung?

Mein Standpunkt | Karla Lehmann: Inklusion oder individuelle Förderung?

 

Von Karla Lehmann

Die Forderung nach Schulbildung für Behinderte, die bislang vom Schulbesuch ausgeschlossen waren (UN-Behindertenrechtskonvention, Art. 24 CRPD), gilt weltweit, insbesondere für Entwicklungsländer und Länder bzw. Regionen ohne jeglichen verpflichtenden Schulbesuch. Förderschulen tauchen in der UN-Behindertenkonvention nicht auf, weil sie dort unbekannt sind. Die ständige Vertretung der BRD in der UNO hat es anscheinend auch nicht für nötig befunden, auf die besonders fortschrittlichen Förderbedingungen in der BRD hinzuweisen.

Immanenter Bestandteil deutscher Kultur ist die Schulpflicht für alle Kinder. Als erste Region der Welt führte das Herzogtum Pfalz-Zweibrücken 1592 die allgemeine Schulpflicht ein. Die Gründung von speziell auf bestimmte Behinderungen ausgerichtete Förderschulen folgte (seit 1778 Sächsische Landesschule f. Hörgeschädigte, 1806 Blindenschule in Berlin, 1835 Lernbehindertenschule in Chemnitz etc.). Förderschulen ermöglichen es, Behinderte integrativ in der Klassengemeinschaft zu beschulen und insbesondere, individuell bestmöglich zu fördern. Die Klassengrößen sind wesentlich kleiner (ca. 6 bis 8 Schüler) als in den Regelschulen, die Lehrer speziell ausgebildet. Die über viele Jahrzehnte gesammelten Erfahrungen kommen der Ausbildung Lern-Behinderter zu Gute. Die erzielten Ergebnisse rechtfertigen die dafür notwendigen, hohen finanziellen Aufwendungen.

Der fehl-favorisierte, durch Sozialarbeiter gestützte Besuch einer Regelklasse (ca. 24 bis 28 Schüler) ist mit Sicherheit nicht vorteilhafter, zumal keine Beweise dafür existieren, dass die Inklusion Lern-Behinderter oder erheblich Verhaltensgestörter in einen, ihrem Bildungsniveau und -fortschritt nicht angepaßten Schulbetrieb nützlich ist. Im Gegenteil, es ist erwiesen, dass durch Inklusion sowie die Aufnahme zahlreicher Migrantenkinder das Leistungsniveau der gesamten Klasse sinkt (Berlin und Bremen sind die Länder mit den schlechtesten Schulergebnissen bei höchsten Inklusions-und Migrantenanteilen und trotz hoher finanzieller Aufwendungen).

Deshalb ist eine individuelle Förderung von Lern-Behinderten und erheblich Verhaltensgestörten in Förderschulen zu fordern und nicht die Aufnahme in die Regelschule. Damit werden die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention bestmöglich realisiert.

? Dr. Karla Lehmann ist Mitglied des AfD-Kreisverbands Dresden.

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