Bekanntermaßen hat die Stadt Dresden die Plakate unseres OB-Kandidaten Maximilian Krah — bekannt als „Langer Max“ — teilweise beseitigt. Die Korrespondenz mit der Stadt hierzu läuft noch mit dem AfD-Kreisverband Dresden, zuletzt auch anwaltlich.
Seit einigen Tagen gibt es eine weitere Plakatserie unseres Kandidaten, welche die von der Stadt monierten, angeblichen Verstöße gegen die Wahlwerbesatzung erst recht nicht erfüllen. So handelt es sich bei dieser Serie um drei oder vier einzeln gehängte Plakate der Normgröße, die nicht durch Kabelbinder verbunden sind, wobei jedes Plakat für sich eine eigene Wahlaussage trifft.
Untereinander aufgehängt, ähneln diese dem „Langen Max“, sind aber nicht identisch.
Argument der Stadt für die Abnahme der ersten Serie des „Langen Max“ war, dass die vier Plakate nur zusammen betrachtet einen Werbeträger darstellen würden.
Diese Sichtweise halten wir nach wie vor für falsch, weil die Wahlwerbesatzung eine inhaltliche Prüfung ausdrücklich untersagt.
Durch den Umstand, dass nun auch drei oder vier Einzelplakate beseitigt werden, dokumentiert die Stadt ganz offenkundig, dass es nicht um die Einhaltung von Vorschriften geht, sondern gezielt in den Wahlkampf von Dr. Maximilian Krah eingegriffen werden soll. Die Stadt wird deshalb aufgefordert, die nunmehr ganz offensichtlich rechtswidrig abgenommenen Plakate umgehend wieder anzubringen.