Nach dem Migrationspakt soll der Flüchtlingspakt kommen
Von Karla Lehmann
Der globale Migrationspakt (GMP) ist keineswegs der Endpunkt auf dem Weg zur globalen Weltordnung. Diese wird von einer Herrschaftselite geplant, die von einem allgemeinen Weltethos beseelt ist. Zu ihren Verfechtern und zwischenzeitlichen Gewinnern gehört auch die Bundeskanzlerin.
Weit weniger bekannt als der Migrationspakt entwickelte sich in seinem Hintergrund eine weitere Schattenpflanze mit enormen Auswirkungen, sofern die Verwirklichung in Angriff genommen wird, der sogen. „Globale Pakt für Flüchtlinge“ der UN (A/73/12 Part II; 107 Punkte umfassend). Ohne den „Flüchtling“ zu definieren und von den „Migranten“ des GMP abzugrenzen, wird an ein universelles Menschheitsgewissen zur Unterstützung der Flüchtlinge der Welt appelliert (1.).
Inhomogen zusammengesetzte Bevölkerungsbewegungen werden von vornherein angenommen (12.). Kapazitäten im Bereich Asyl sollen aufgebaut werden (62.), die in der Bundesrepublik bereits gesetzlich verankert sind. Bewußt und zielgerichtet – denn gedankenlos kann man diese extreme Versimplifizierung nicht nennen – werden historisch gewachsene, kulturelle und religiöse Verschiedenheiten von Ethnien und Nationen sowie die Entwurzelung der Flüchtenden ignoriert.
Die Berufung auf die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) von 1951 (2., 5.) ist einerseits nicht zutreffend, denn diese war nur für Europäer ausgelegt, die wegen Ereignissen vor 1951 zum Flüchtling wurden; das betraf überwiegend Flüchtlinge aus dem Ostblock, eine vergleichsweise überschaubare Anzahl. Der Wirkungsbereich der Genfer Flüchtlings-Konvention wurde allerdings mit dem Protokoll von 1967 sowohl zeitlich als auch geografisch wesentlich erweitert. Der aktuelle Flüchtlingspakt, ebenfalls wie der GMP als „rechtlich nicht bindend“ (4.) deklariert, ist nichts anderes als eine konsequent globalisierte Weiterentwicklung der Genfer Flüchtlings-Konvention.
Der Minimierung oder Beseitigung von Fluchtursachen, der verbesserten Versorgung von Flüchtlingen in den benachbarten Ländern und der Verringerung der Sogwirkung in ferne, kulturfremde Zielländer wird wenig bis keine Aufmerksamkeit gewidmet; hingegen wird diese auf die Aufnahmebereitschaft und „operative Zusammenarbeit vor Ort“ in den Zielländern der Welt gelenkt. Die Aufnahmeländer werden mit Verpflichtungen überhäuft (33. – 44. etc.), Beiträge und Zusagen bereits ab 2019 (19.) abverlangt. Forderungen an das Verhalten der Flüchtlinge oder Bestimmungen, die zum Verlust der Flüchtlingseigenschaft führen, wie es die GFK noch vorsah (Art. 1. C, Art. 2), gibt es im globalen Flüchtlingspakt nicht, dafür aber die Forderung nach Bekämpfung aller Formen von Diskriminierung (84.)
Neben zahllosen Zusicherungen, die Daseinsfürsorge, Beschäftigung, besondere Bedürfnisse und die Gesundheit der Flüchtlinge betreffend, werden auch umfassende Forderungen an die nationale Bildungssysteme der Aufnahmeländer gestellt. Diese betreffen die Erweiterung der nationalen Bildungssysteme, die Schaffung eines globalen akademischen Netzwerkes, die Förderung der Berufsausbildung etc. (68., 69., 71.).
Erstmals taucht unter den drei wichtigen dauerhaften Lösungsvorschlägen des Flüchtlingsproblems (freiwillige Repatriierung, Neuansiedlung, Integration) das Angebot der Neuansiedlung und von komplementären Aufnahmewegen in Drittstaaten auf (21., 23., 85., 90.) und dieses steht unmittelbar bevor. Die Dreijahresstrategie 2019 – 2021 des Flüchtlingspaktes sieht nämlich vor, den Pool von Neuansiedlungsorten ständig zu erweitern und Neuansiedlungsprogramme zu konsolidieren (91.).
Obwohl als rechtlich nicht bindend und völlig unpolitisch (4., 5.) verkauft, lehrt die als „Schlüsselkomponente“(19.) des Paktes vorgesehene Überprüfung aller Maßnahmen alle 4 Jahre im Globalen Flüchtlings-Forum (17., 101.), das im zweijährigen Abstand erfolgende Beamtentreffen (19., 101.) und die jährliche Berichterstattung des Hohen Flüchtlingskommissars an die Generalversammlung der UN (101.) das Gegenteil. Ziel ist es, „die Schwungkraft und den politischen Willen auf Dauer aufrechtzuerhalten“ (17.) – deutlicher kann man es wohl nicht sagen!
Angesichts der noch immer anhaltenden, ungebremsten Flüchtlings- und Migrantenbewegungen ist es zwingend notwendig, alle drei internationalen Vertragswerke – GFK, GMP und Flüchtlingspakt – von Widersprüchen, Redundanz und nicht zutreffenden Regelungen zu befreien. Die Bekämpfung der Fluchtursachen und die Verringerung der Sogwirkung der Zielländer muß dabei zum Wohle aller im Mittelpunkt stehen und nicht die unruhestiftende Verteilung und Aufnahme weiterer Flüchtlings-und/oder Migrantenströme. Nationale Gegebenheiten, wie Asylgesetze, Obergrenzen, Blue-Card-Regelungen oder das geplante Fachkräfte-Einwanderungsgesetz müssen sowohl untereinander als auch mit den internationalen Regelungen abgeglichen werden, um Mehrfachausnützung zu unterbinden.
Es ist mehr als verständlich, dass sich verschiedene Staaten dem Diktat der UN-Pakte entziehen, auf Nichteinmischung in ihre inneren Angelegenheiten pochen und ihre nationale Souveränität und Identität verteidigen. Die Utopie der globalen Weltordnung wird, so intensiv sich auch verschiedene Akteure darum bemühen, zum Scheitern verurteilt sein, weil es letztlich keine global verbindliche, kulturelle und wertebasierte Ordnung geben wird.
? Dr. Karla Lehmann ist Mitglied des AfD-Kreisverbands Dresden.