Neun auf einen Streich.
Potsdamer Verwaltungsgericht schmetterte am 19.8.2014 in einem einzigen Massenverfahren neun unterschiedlich begründete Klagen gegen den Rundfunkbeitrag ab.
Es sieht naturgemäß keine Verstöße gegen Recht und Verfassung. Wie sollte es auch, was weiß ein Blinder schon von der Farbe. Verwaltungsgerichte, speziell in Potsdam, sind eben weit von Karlsruhe und vom Grundgesetz entfernt.
Im Sinne der vereinfachten Urteilsfindung forderte das Gericht die Kläger auf, sich mit den Urteilen der bayrischen und rheinland-pfälzischen Gerichte vertraut zu machen. Genau die, die in der FAZ vom 16.05.2014 zurecht als Witz bezeichnet werden.
Unabhängig davon, wie der Gang der 14 Mio. Streitfälle durch die Instanzen der deutschen Gerichte am Ende ausgehen wird, der Rechtsfrieden wird auf diesen Wegen nicht zu finden sein.
Das Übel kann nur vom Grunde her geheilt werden. So wie es die AfD im laufenden sächsischen Landtagswahlkampf fordert:
Sofortige Kündigung des Rundfunkstaatsvertrages
durch den Freistaat Sachsen.
Seit dem Start der Aktion vor einer Woche stapeln sich die Postsäcke mit entsprechenden Forderungen der sächsischen Bürger in der Landesgeschäftstelle der AfD. Zu gegebener Zeit werden die gesammelten Forderungen ihr endgültiges Ziel in der Staatskanzlei erreichen.
Ihr Ansprechpartner:
Stefan Strauß
Direktkandidat der AfD im Wahlkreis 41 Dresden Nord
Tel. 0351 80 22 780