Wie das Landesverfassungsgericht die AfD-Listenkürzung kippt, Niederlage für Schreck
+++ Pressemitteilung +++
Verfassungsgericht kippt Entscheidung des Landeswahlauschusses
Der sächsische Verfassungsgerichtshof hat die Liste der AfD bis einschließlich Platz 30 zugelassen. Auch wenn damit belegt ist, dass der Landeswahlauschuß eine grobe Fehleinschätzung vorgenommen hat, so sind wir doch mit dieser Entscheidung nicht zufrieden. Die Wahl der Listenkandidaten bleibt nach der Rechtsprechung des sächsischen Verfassungsgerichtes der Satzungsautonomie der Parteien vorbehalten. Es kann und darf uns nicht vorgeschrieben werden 61 Listenkandidaten in einem Einzelwahlverfahren zu wählen. Hier wird der AfD verboten was anderen Parteien erlaubt ist. Wir werden trotz des Teilerfolges die Sache juristisch und politisch weiterverfolgen.
+++ Mitteilung vom Landesvorsitzenden Jörg Urban +++
Liebe Mitglieder und Förderer der AfD Sachsen!
wir haben am späten Donnerstagabend des 25. Juli 2019 Rechtsgeschichte geschrieben: Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat unsere Landesliste bis zum Platz 30 vorläufig anerkannt, weil die Entscheidung des Wahlausschusses „mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig“ gewesen ist!
Die Richter haben damit anerkannt, dass wir in unseren Grundrechten verletzt wurden. Nur aufgrund dieses „besonderen Ausnahmefalls“, so das Gericht, war unsere Verfassungsbeschwerde überhaupt zulässig. Durch den Fehler des Wahlausschusses „von außerordentlichem Gewicht“ hätten wir in Sachsen beinahe Landtagswahlen erlebt, bei denen die von der Verfassung geforderte Chancengleichheit aller Parteien auf der Strecke geblieben wäre.
Dies konnten wir zum Glück durch unermüdliches Engagement verhindern. Am 16. August 2019 fällt nun noch die Entscheidung, was mit den Listenplätzen 31 bis 61 passieren wird. Auch hier ist weiterhin eine Anerkennung möglich und wir sind ausgesprochen optimistisch, dass der Verfassungsgerichtshof unserer Rechtsauffassung in dieser Frage ebenfalls folgt.
Denn: Bei der mündlichen Verhandlung konnte die Wahlleiterin nicht beantworten, wer durch den Wechsel des Wahlverfahrens ab Listenplatz 31 überhaupt benachteiligt worden wäre. Zudem widerspricht ein solcher Wechsel keinem einzigen Paragraphen der relevanten gesetzlichen Vorschriften. Da die Sache jedoch der genaueren Prüfung bedarf, ist hier keine Eilentscheidung möglich gewesen.
Die letzten Wochen, in denen unklar gewesen ist, mit wie vielen Kandidaten wir auf unserer Liste antreten dürfen, sind sicherlich für alle Beteiligten schwer gewesen. Aber sie haben auch eins gezeigt: Es lohnt sich, für Demokratie und einen starken Rechtsstaat zu streiten. Unsere Partei und unser Landesverband werden aus dieser belastenden Situation gestärkt hervorgehen, weil wir zusammengehalten haben und jeder an seinem Platz für ein herausragendes Ergebnis der AfD am 1. September 2019 bei den sächsischen Landtagswahlen weitergekämpft hat. Dafür möchte ich mich bei euch bedanken.
Nur gemeinsam sind wir stark. Deshalb gilt es jetzt, den Schwung des ersten Teilerfolgs vor Gericht mitzunehmen und die Bürger in unserem geliebten Freistaat Sachsen von unserer Politik zu überzeugen. Nach wie vor wollen wir in jedem Wahlkreis das Direktmandat erobern und auch bei den Zweitstimmen deutlich besser als die Altparteien abschneiden.
„Jetzt erst recht!“ lautet somit weiter die Devise. Die Altparteien haben sich den Staat zur Beute gemacht. Sie verteilen untereinander Pöstchen und Steuergelder, selbst linksextreme Vereine werden dabei bedacht. Um diesen Wahnsinn zu finanzieren, erfinden sie ständig neue Einnahmequellen wie z.B. die "CO2-Steuer" - doch wir werden diesen Unsinn stoppen!
Wir werden dafür sorgen, dass mit dem hart erarbeiteten Geld der Bürger die Schulen mehr Lehrer erhalten, die Polizei mehr Polizisten und der ländliche Raum mehr Ärzte sowie bessere Verkehrsanbindungen.
Bitte sagen Sie das genau so Ihren Bekannten, den Bürgern an den Infoständen und auf jeder Wahlkampfveranstaltung. Wir stellen den Staat vom Kopf auf die Füße. Schluss mit albernen Experimenten, und vor allem Schluss mit der asozialen unbegrenzten Alimentierung von unverzüglich Ausreisepflichtigen! Sozial ist es dagegen, mit diesem Geld z.B. etwas gegen die Altersarmut unserer Bürger zu unternehmen.
Mit diesen positiven Zielen können wir die Menschen in Sachsen begeistern. Lassen Sie uns deshalb selbstbewusst nach vorn schauen! Am 1. September 2019 holen wir uns unser Land zurück. Jetzt erst recht!
Wir zählen auf Ihren Einsatz beim Plakatieren, Verteilen von Flugblättern, bei unseren zahlreichen Veranstaltungen und Infoständen sowie in Ihrem persönlichen Umfeld. Herzlichen Dank im Voraus!
Für den Landesvorstand der AfD Sachsen
Jörg Urban, Landesvorsitzender
https://www.afdsachsen.de/wahlen-2019/regierungsprogramml2019.html