Soweit, so gut: Straffälligen Asylbewerbern kann der Flüchtlingsstatus entzogen werden, sofern diese eine Gefahr für die allgemeine Sicherheit darstellen. Jetzt muss beim Grundrecht auf Asyl dringend nachgebessert werden.
Das erklärte heute der Europäische Gerichtshof. Klageführer waren drei dreiste Kriminelle, denen Belgien und Tschechien die rechtliche Anerkennung als Flüchtling verwehrten. Zuvor wurden sie in den jeweiligen Ländern wegen besonders schwerer Straftaten verurteilt. Die Asylbehörden handelten klarsichtig und erklärte die Männer folgerichtig zur Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Daraufhin sollten die drei abgeschoben werden.
Dagegen klagte man im Schulterschluss mit der Asylindustrie. Der EuGH sollte nun klären, ob der Entzug des Flüchtlingsstatus' nach EU-Regeln mit der Genfer Flüchtlingskonvention und den Grundrechten der EU vereinbar ist. Die gute Nachricht: Ja, das ist er. Dennoch gilt für die kriminellen Asylbewerber der Schutz der Genfer Konvention. Das bedeutet konkret: Auch Schwerkriminelle, die eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen, genießen weiterhin Schutz vor Abschiebung.
Ein Unding, wo dringend Nachbesserung angezeigt ist. Hier stellt man das Recht des Einzelnen auf Vollversorgung über die Verantwortung des Staates gegenüber der Gesellschaft, die im Zweifelsfall unter dem unzumutbaren Verhalten jener zu leiden hat. Das Grundrecht auf Asyl muss den heutigen Herausforderungen angepasst werden. Ein weiterer Masochismus ist indiskutabel. Der Staat muss sich auf seine Kernaufgabe rückbesinnen: den Schutz seiner Bürger!
QUELLE: ARD-Tagesschau