Das Robert Koch Institut hat die Gültigkeit von Genesenen-Nachweisen auf „höchstens 90 Tage“ begrenzt.
In einer Nacht- und Nebel-Aktion die anerkannte Genesenen-Dauer zu halbieren, schafft weder Vertrauen noch ist diese Entscheidung fachlich fundiert. Andere Staaten wie die Schweiz haben sich für den entgegengesetzten Weg entschieden und die Gültigkeit der Genesenen-Nachweise auf zwölf Monate verlängert. Das empfehlen wir auch für Sachsen und Deutschland.
Gekoppelt werden sollte eine solche Verlängerung mit kostenlosen Antikörpertests für alle Bürger. Einen entsprechenden Antrag haben wir im Dezember gestellt (Drs. 7/8312) und wollen so erreichen, dass die vorhandene Immunität der Bürger belegt werden kann, um ihnen größtmögliche Freiheiten zu ermöglichen.